Häufig gestellte Fragen
Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Beschränkung der Anzahl von Studienplätzen. Alle Bewerbende, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden zum Studium zugelassen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist auf der Basis vorhandener Lehrkapazitäten die Anzahl der Studienplätze festgelegt. Es wird ein NC-Verfahren nach hochschulrechtlichen Vorgaben durchgeführt.
Zulassungsvoraussetzungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt und auf den Studiengangsseiten einzusehen. Die entsprechend zu erbringenden Nachweise werden durch die zuständigen Stellen der Universität geprüft. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen gehen die Zulassungsvoraussetzungen in der Regel über einen geforderten Abschluss im vorhergehenden Studium hinaus.
Erfolgt Ihre Bewerbung über das myOVGU-Portal, finden Sie darin eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen. Diese werden während der Online-Bewerbung über Uploadfelder abgefordert.
Wenn Sie über einen internationalen Bildungsabschluss verfügen, erfolgt die Bewerbung in der Regel über uni-assist. Die dafür einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen für Ihre Immatrikulation finden Sie hier.
Zur Immatrikulation muss eine elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse bei unserer Universität vorliegen. Wenn Sie sich zur Immatrikulation an der OVGU entscheiden, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse unter Angabe der Absendernummer H0001216, sodass diese die elektronische Meldung an uns vornehmen kann. Von Ihnen als Bewerbende müssen in der Regel keine Dokumente der Krankenkasse eingereicht werden.
Wenn Sie privat versichert sind, muss uns von einer gesetzlichen Krankenkasse eine elektronische Meldung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorliegen. Wenn Sie sich für eine Immatrikulation an der OVGU entscheiden, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl, damit uns diese eine elektronische Meldung zur Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zusenden kann.
Sollten Sie über eine befristete private Krankenversicherung verfügen, ist zusätzlich zu dieser elektronischen Meldung ein Nachweis der privaten Krankenversicherung einzureichen.
Bewerbende erhalten ihre Immatrikulationsunterlagen zeitnah nach der Immatrikulation per Post.
Für die persönliche Abholung zu gesonderten Sprechzeiten im Campus Welcome Center werden internationale Bewerbende per E-Mail informiert.
Das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss muss als Kopie bis zum 15.12. bei einer Bewerbung für das Wintersemester und bis zum 15.06. bei einer Bewerbung für das Sommersemester nachgereicht werden. Bei Studierenden, die Ihren Bachelor an einer anderen Hochschule absolviert haben, muss die Exmatrikulation gleichwohl zu den genannten Daten erfolgt und nachgewiesen sein.
Grundlegende Informationen finden Sie in den Studienordnungen. Weitere Informationen können Ihnen die Studienfachberater*innen der zuständigen Fakultät geben. Erläuterungen und Kontaktinformationen finden Sie auf den Studiengangsseiten.
Bei Rückgabe des Studienplatzes vor Beginn des Semesters (01.10. bzw. 01.04.) ist keine Exmatrikulation erforderlich, sondern der Antrag „Verzicht auf die Immatrikulation“ fristgerecht einzureichen. Weiteren Informationen finden Sie hier.
Ja, Sie können den Status Ihrer Bewerbung jederzeit über das myOVGU-Portal einsehen. Melden Sie sich daher bitte regelmäßig im myOVGU-Portal an, damit Ihnen keine Neuigkeiten entgehen oder Fristen unbemerkt verstreichen.
Nein, Bildungsinländer*innen sind ausländische Staatsbürger*innen, die in Deutschland oder im Ausland eine deutsche Schule besucht und durch deren Abschluss die Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland erworben haben. Allein der Erwerb eines Bachelors in Deutschland führt nicht zum Status eines Bildungsinländers/Bildungsinländerin. Wenn Sie als ausländische*r Staatsbürger*in einen ausländischen Sekundarschulabschluss und einen deutschen Bachelor besitzen, bewerben Sie sich direkt über das myOVGU-Portal.
Nein, deutsche Staatsbürger mit internationalen Schulabschlüssen (z.B.: IB, GCE, American High School Diploma o. ä.) bewerben sich über das uni-assist-Portal. Bitte beachten Sie ggf. abweichende Bewerbungsfristen auf den Studiengangseiten.
Die Anerkennung der Vorleistungen kann nur das Prüfungsamt der zuständigen Fakultät vornehmen.
Die Höhe des Semesterbeitrages finden Sie hier.
Im Land Sachsen-Anhalt werden keine Langzeitstudiengebühren erhoben.
Die Universität Magdeburg erhebt keine allgemeinen Studiengebühren. Des Weiteren werden keine Langzeitstudiengebühren erhoben.
Gebühren werden erst fällig bei einem Zweitstudium. Die Ordnung zu Zweitstudiengebühren finden Sie hier.
Weiterhin werden Gebühren für eine Gasthörerschaft, das Studienprogramm „Studieren ab 50“, Weiterbildungsstudiengänge und Sprachkurse, die nicht Bestandteil eines Studienganges sind, erhoben.
Hier sind Angaben zu Schule, Beruf, bisherigem Studium o.ä. gefordert, in der Regel ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Monat und Jahr.
Informationen für Erstsemesterstudierende finden Sie hier.
Sie werden in Ihrem Zulassungsbescheid aufgefordert, Dokumente zur Immatrikulation nachzureichen. Die Frist zur Einreichung dieser Unterlagen finden Sie im Zulassungsbescheid (Fristen bitte nicht verpassen!). Die Dokumente zur Immatrikulation müssen bis zu der im Zulassungsbescheid genannten Frist postalisch an der OVGU eingegangen sein (Posteingangsstempel).
Alle notwendigen Dokumente zum Start des Studiums werden Ihnen per Post zugestellt (Studierendenausweis, Erstbescheinigung usw.).
Mit einem ausländischen Bachelorabschluss müssen Sie sich für einen Masterstudiengang über uni-assist bewerben. Bitte informieren Sie sich direkt beim Studiengang: Masterstudiengänge
Bewerbungen für zulassungsfreie Masterstudiengänge werden unmittelbar nach Eingang der Bewerbung bearbeitet. Die gesamte Bearbeitungsdauer kann durch die zusätzlich erforderliche fachliche Prüfung bis zu 6 Wochen betragen.
Ja - der Bewerbung muss aber eine Leistungsbescheinigung (Notenübersicht mit Durchschnittsnote und Leistungspunkten) beigefügt werden. Sie müssen dann Ihr Bachelorzeugnis bis zum 15.06. für das Sommersemester bzw. bis zum 15.12. für das Wintersemester in amtlich beglaubigter Kopie (mit Original-Siegel) nachreichen.
Achtung: Internationale Bewerber:innen müssen Ihren Bachelorabschluss aus Deutschland bis zur Immatrikulation nachweisen. Bewerber:innen mit Abschlüssem außerhalb des Europäischen Hochschulraums (EHR), die sich über uni-assist bewerben, müssen dort Ihren Bachelorabschluss bis zur Bewerbungsfrist vorgelegt haben.
Siehe unter: www.ovgu.de/studiendokumente
Wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
zuständig ist:
Studentenwerk Magdeburg
Amt für Ausbildungsförderung
J.-G.-Nathusius-Ring 5
39106 Magdeburg
Ein Zweitstudium liegt vor, wenn Sie nach einem abgeschlossenen grundständigen Studium (Abschluss Bachelor, Magister, Staatsexamen, Diplom) ein weiteres Studium mit einem dieser Abschlüsse oder nach einem erfolgreich beendeten Masterstudium ein zweites Studium absolvieren wollen. Siehe Gebührenordnung.