Neubesetzung von Stellen

Die zu besetzende Position soll durch neu einzustellendes Personal im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens besetzt werden. Bitte beachten Sie folgendes:

  • Haushaltstellen bedürfen der grundsätzlichen Zustimmung des Rektors, Kanzlers bzw. des Dekanats und unterliegen einer weiteren Prüfung durch das Dezernat Personalwesen
  • Für die Besetzung von unbefristeten wissenschaftlichen Stellen und Stellen im höheren Technischen Dienst (E 13) besteht ein Zustimmungsvorbehalt des Rektorates
  • Bei der Besetzung von befristeten Wissenschaftlerstellen ist die Richtlinie für die Ausgestaltung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OVGU zu beachten
  • Drittmittelstellen sind im Vorfeld von der zuständigen Personalsachbearbeiterin hinsichtlich verschiedener Kriterien zu prüfen (z.B. Befristungszeitraum, Einstellungsvoraussetzungen, Finanzierungsgegebenheit etc.)
  • Es ist immer zu prüfen, ob eine interne Ausschreibung zur Personalgewinnung ausreichend ist.

Bitte kontaktieren Sie  die jeweils zuständige Personalsachbearbeiterin.

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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