Neubesetzung von Stellen
Die zu besetzende Position soll durch neu einzustellendes Personal im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens besetzt werden. Bitte beachten Sie folgendes:
- Haushaltstellen bedürfen der grundsätzlichen Zustimmung des Rektors, Kanzlers bzw. des Dekanats und unterliegen einer weiteren Prüfung durch das Dezernat Personalwesen
- Für die Besetzung von unbefristeten wissenschaftlichen Stellen und Stellen im höheren Technischen Dienst (E 13) besteht ein Zustimmungsvorbehalt des Rektorates
- Bei der Besetzung von befristeten Wissenschaftlerstellen ist die Richtlinie für die Ausgestaltung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OVGU zu beachten
- Drittmittelstellen sind im Vorfeld von der zuständigen Personalsachbearbeiterin hinsichtlich verschiedener Kriterien zu prüfen (z.B. Befristungszeitraum, Einstellungsvoraussetzungen, Finanzierungsgegebenheit etc.)
- Es ist immer zu prüfen, ob eine interne Ausschreibung zur Personalgewinnung ausreichend ist.
Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Personalsachbearbeiterin.