12. Was passiert, wenn ich ein BEM ablehne?

Lehnen Sie ein BEM ab, haben Sie keine direkten arbeitsrechtlichen Auswirkungen zu befürchten. Die Ablehnung hat auch keine Auswirkungen auf die Höhe des Kranken- oder Übergangsgeldes, das Sie zu diesem Zeit-punkt erhalten. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung können Sie sich beim Arbeitsgericht jedoch nicht auf ein fehlendes BEM berufen (siehe auch Frage 17. Schützt mich ein BEM vor Kündigung?).

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
Ansprechpartner: Webmaster