Sind die Kosten einer privat beschafften BahnCard erstattbar?
Ja, wenn sich die Anschaffungskosten durch den dienstlichen Einsatz amortisiert haben. D. h., die Summe der Kosten aus dem Kauf von Fahrkarten per BahnCard-Einsatz muss mindestens die Höhe des Kaufpreises der BahnCard erreichen.
Zusatzkosten (z. B. Sitzplatzreservierungen, Zahlungsmittelentgelt) bleiben unberücksichtigt.
WICHTIG: Anteilige Kostenerstattungen sind nicht zulässig.