Was ist eine Ausschlußfrist?
Die Ausschlussfrist beträgt sechs Monate. Sie beginnt einen Tag nach Ende der Dienstreise. Nach Ablauf der Frist wird keine Reisekostenvergütung mehr gewährt, da der Anspruch auf Reisekostenvergütung erloschen ist. Eine Verlängerung der Frist ist aufgrund gesetzlicher Bestimmung nicht möglich. Ein erloschener Anspruch lebt nicht wieder auf, und zwar auch dann nicht, wenn Krankheit, Unkenntnis oder berufliche Überlastung ursächlich sind.
Reisekostenvorschüsse sind in voller Höhe zurückzuzahlen es sei denn, der Verbrauch von gewährten Reisemitteln ist nachweisbar.
Mit Beendigung der Dienstreise verbleibt eine Zeit von sechs Monaten, um die Reisekostenrechnung einzureichen. Dazu sind alle Kostennachweisbelege (Bsp. Rechnungen, Flugscheine, Fahrkarten) im WinTrip® hochzuladen oder im Original einreichen (Bsp. Reiseabrechnung Außenstehender).