Unfallfürsorge und Versicherungsschutz

  • Alle Dienstreisenden der OVGU sind aufgrund der Dienstreisegenehmigung durch die Unfallkasse des LSA unfallversichert.
  • Unfälle bei Durchführung einer genehmigten Dienstreise oder in Ausübung der mit einer Dienstreise verbundenen Tätigkeit sind Dienstunfälle mit Anspruch auf Unfallfürsorge.
  • Bei Dienstreisen mit privaten Kraftfahrzeugen (Kfz) ist bei einem Unfall die Unfallfürsorge mit der erfolgten Genehmigung zur Nutzung eines privaten Kfz gegeben. 
  • Wird  ohne triftige Begründung ein anderes Verkehrsmittel gewählt, als im Dienstreiseantrag genehmigt war, besteht kein Dienstunfallschutz.
  • Bei der Benutzung eines privaten Kfz und einem diesbezüglich entstandenen Schaden am privaten Kfz kann Sachschadensersatz nur geleistet werden, wenn die entsprechende Genehmigung vorlag. Anträge auf Sachschadensersatz sind an das Dezernat Zentrale Dienste (K 5) zu richten.
  • Für eine Reisegepäckversicherung oder einen Auslandskrankenschutz muss die reisende Person selbst Sorge tragen.

Letzte Änderung: 05.10.2026 -
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