11. Welche Aufgaben haben die verschiedenen Beteiligten beim BEM?

Die Betriebsärztin

Im Rahmen eines BEM lohnt sich das Gespräch mit der Betriebsärztin. Sie kann eine individuelle ar-beitsplatzbezogene Gesundheitsberatung durchführen und die Arbeitsplatzanforderungen und indivi-duellen Fähigkeitsprofile abgleichen; eine Arbeitserprobung medizinisch begleiten; einen Wiederein-gliederungsplan vorschlagen; den Arbeitsplatz besichtigen; Arbeitsplatzanpassungen vorschlagen und erforderliche Hilfsmittel empfehlen. Ein Termin bei der Betriebsärztin wird Ihnen über Frau Niebuhr von der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt.

Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz (K43)

Die Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz (K43) kann eine ergonomische Beratung durchführen und bei der Beschaffung von Hilfsmitteln beraten und unterstützen. Außerdem vergibt sie die Termine bei der Betriebsärztin und unterstützt diese bei der Arbeitsplatzbesichtigung.

Die/der Konfliktbeauftragte der OVGU

Die/der Konfliktbeauftragte der OVGU ist Ansprechpartner/in bei den verschiedensten Konflikten. Sie/er kann im Gespräch mit Kollegen und Kolleginnen und/oder Vorgesetzten beraten bzw. vermitteln. Die Konfliktbeauftragten der OVGU sind sowohl im Personalrat als auch im Dezernat Personalwe-sen angesiedelt.

Der Personalrat

Die Aufgabe des Personalrates ist es, zu überwachen, ob der Arbeitgeber seine gesetzliche Verpflichtung zum BEM einhält. Er hat das Recht vom Arbeitgeber die Vorlage einer Liste mit den Namen der Beschäftigten zu verlangen, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Hierzu bedarf es keiner Zustimmung der Betroffenen. An einem konkreten BEM-Verfahren wird der Personalrat nur beteiligt, wenn die/der Betroffene dies wünscht.

Die Schwerbehindertenvertretung und die/der Behindertenbeauftragte

Die Schwerbehindertenvertretung und die/der Behindertenbeauftragte können dann in das BEM-Verfahren einbezogen erscheinen, wenn die/der Betroffene behindert oder gleichgestellt ist und ent-sprechende Maßnahmen notwendig werden bzw. eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung beantragt werden soll.

Dezernat Personalwesen (K2)

Das Dezernat Personalwesen (K2) kann in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bereich eine Veränderung in der Arbeitsorganisation, der Arbeitszeit, der Arbeitsgestaltung bis hin zum Arbeitsplatzwechsel anstoßen. Außerdem können über das Dezernat Personalwesen bestimmte Leistungen beantragt werden.

Die/der Vorgesetzte

Die/der Vorgesetzte kann eine Belastungserprobung oder eine Arbeitserprobung organisieren sowie Veränderungen in der Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation vornehmen.

Die/der betroffene Beschäftigte

Die/der betroffene Beschäftigte kann Leistungen beantragen.

Der Integrationsfachdienst

Der Integrationsfachdienst kann schwerbehinderte Beschäftigte psychosozial betreuen.

 

Letzte Änderung: 05.10.2020 -
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