Postzustellungsauftrag (PZA)

Mit dem PZA versenden Sie bestimmte amtliche Schriftstücke mit einer förmlichen Zustellung. Dies hat erhebliche Rechtswirkungen und wird z. B. bei Mahnverfahren oder in gerichtlichen Verfahren eingesetzt.

 

Welche Vorteile bietet mir der Postzustellungsauftrag?

Mit dem Postzustellungsauftrag stellen Sie sicher, dass

  • es urkundlich festgehalten wird, wem, wann, wo und unter welchen Umständen das Schriftstück zugestellt
        wurde,
  • die ausgefüllte Zustellungsurkunde (ZU) an den Auftraggeber zurückgeht,
  • der Empfänger der Zustellung der Schriftstücke sich nicht entziehen kann,
  • die festgelegten Fristen anlaufen, unabhängig davon, ob das Schriftstück an empfangsberechtigte Person
        ausgeliefert wurde oder (falls nicht zustellbar) in der Postfiliale bzw. am Ort des zuständigen Amtsgerichts
        niedergelegt wurde. Das Schriftstück kann innerhalb von 3 Monaten abgeholt werden.
  • eine Sendungsverfolgung möglich ist, falls die Zustellungsurkunde mit Barcode verwendet wird.

 

Wie wird der Postzustellungsauftrag zugestellt?

Die förmliche Zustellung eines Postzustellungsauftrages nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung erfolgt auf drei verschiedenen Wegen:

  • durch persönliche Übergabe an einen Empfangsberechtigten (Empfänger oder Ersatzempfänger),
  • durch Einlegen in den Hausbriefkasten oder
  • durch Niederlegung mit entsprechender Benachrichtigung. Das niedergelegte Schriftstück wird drei Monate
        zur Abholung bereitgehalten, auf Verlangen des Empfängers wird es entgeltpflichtig zugesandt. Wenn es
        innerhalb der Lagerfrist nicht ausgeliefert werden konnte, wird es an den Auftraggeber zurückgesandt. Der
       Auftraggeber erhält eine Urkunde als Bestätigung der Zustellung/Niederlegung.

Letzte Änderung: 22.12.2025 -
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