Fonds für Studium und Lehre
Hinweis für 2026: Frist zur Einreichung - 31.10.2026!
Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg unterstützt Projektideen, neuartige Lehrkonzepte und Weiterentwicklungen in Studium und Lehre, die zur Steigerung des Studienerfolgs und der Zufriedenheit in Studium und Lehre beitragen. Bis zum 31.10. 2026 können die Anträge im Prorektorat Studium und Lehre über das Antragsformular unten eingereicht werden.
Berechtigung zur Antragstellung
Alle Mitglieder der Universität, die an der Lehrentwicklung beteiligt sind. (auch Studierendengruppen)
Zur Antragstellung wird eine Projektbeschreibung und ein Finanzplan benötigt. (siehe Antragsformular unten)
Förderschwerpunkte
Zur Förderung von Innovationen in Studium und Lehre werden Mittel für Lehr-, Studien-, Prüfungs- und Transferprojekte zur Verfügung gestellt.
Die Förderschwerpunkte orientieren sich an digitalen und interaktiven Lehrformaten, der Integration internationaler Studierender sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Besonders im Fokus stehen dabei:
- Lehr- und Lernprojekte, die die digitale Souveränität von Studierenden stärken und ihre kritische Denkfähigkeit sowie ihre Urteils- und Kritikfähigkeit, insbesondere im Umgang mit digitalen Technologien, weiterentwickeln.
- Lehr- und Lernprojekte, die die soziale und akademische Integration von internationalen Studierenden unterstützen und damit den Übergang in den regionalen Arbeitsmarkt befördern.
- Innovative Lehr- und Lernprojekte zur Stärkung von Zukunfts- und Gestaltungskompetenz im Bereich der nachhaltigen Entwicklung.
Zuwendungen
- Sachkosten
- Personalkosten
- Honorare
- Reisekosten
Fördersumme
- Einzelprojekte: max. 5.000 EUR
- Lehrstuhl-, Instituts-, Fakultäts-, Dezernatsübergreifende Gemeinschaftsprojekte: max. 10.000 EUR
Förderbedingungen
- Projekt-Dokumentation und Veröffentlichung (z. B. Poster o. ä. auf den Webseiten der Universität)
- Projektvorstellung bei zentralen Veranstaltungen (z. B. Tag der Lehre oder Komission für Studium und Lehre) und Gesprächsrunden
- Projekt-Evaluation im Rahmen der Veröffentlichung nach 1 Jahr
- Transfermöglichkeit in andere Fakultäten/Fachbereiche der OVGU
Bitte gehen Sie in Ihrer Projektbeschreibung auf folgende Punkte ein:
- Inhalt und Umfang des Projekts
- Ziel des Projekts
- Relevanz des Projekts für den Studienerfolg
- Transferierbarkeit in andere Fakultäten,Institute und Fachbereiche
- Umsetzungskonzept des Projekts und Meilensteine
- Erfolgsmessung
Ablauf
- Anträge über das Antragsformular bis 31.10. 2026.
- Nach der Bewerbungsphase wird eine Shortlist erstellt um die Anträge den Mitgliedern der Auswahlkommission zur Verfügung zu stellen
- Die Antragsteller*innen der Shortliste werden in die Kommission für Studium und Lehre eingeladen, um ihr Vorhaben vorzustellen.
- Anschließend werden die Anträge / der Antrag für die Förderung ausgewählt.
- Die Förderung beginnt im Jahr 2027.
Fragen können Sie an weiterleiten.