5_Was ist zu beachten, wenn ich eine Dienstreise mir Berufskraftfahrer durchführe?
- Kraftfahrer benötigen keinen separaten Dienstreiseauftrag. Sie führen keine Dienstreise durch, sie üben eine Fahrtätigkeit aus.
- Die dienstreisende Person vermerkt in ihrem Reiseantrag die Dienstwagennutzung mit Fahrer. Der Fahrauftrag und das Fahrtenbuch belegen die Fahrtätigkeit des Kraftfahrers.
- Befördern Kraftfahrer Mitarbeitende i. R. von Dienstreisen, haben sie Anspruch auf die Erstattung der damit verbundenen Aufwendungen (Bsp. Übernachtungskosten).
- Gemäß der Dienstanweisung des Bundes erhalten Kraftfahrer Tagegeld, wenn sie außerhalb des Ortes unterwegs sind, in dem sich die Dienstbehörde (Magdeburg) befindet.