Graduiertenstipendium

Zur Vorbereitung auf eine Promotion besteht die Möglichkeit, nach dem Graduiertenförderungsgesetz und der Verordnung zum Graduiertenförderungsgesetz ein Stipendium zu beantragen. Bitte beachten Sie dazu die umfassenden Hinweise im Antrag auf Graduiertenförderung.

Für die Dauer der Förderung ist eine Immatrikulation als Doktorand*in an der OVGU Magdeburg verpflichtend.

Bitte beantragen Sie die Zulassung zur Promotion daher spätestens im Monat der Bewerbung für das Stipendium. Sollten Sie über ausländische Hochschulabschlüsse verfügen, planen Sie bitte außerdem eine zusätzliche Bearbeitungszeit für die Äquivalenzprüfung der Abschlüsse ein.

* Bitte reichen Sie Auflistung im Original und mit entsprechenden Nachweisen (z. B. Kopie Arbeitsvertrag, Lohnbescheinigungen und/oder Kontoauszügen) ein.

Weitere Informationen zum Umfang der Sach- und Reisekosten im Rahmen der Graduiertenförderung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Graduiertenförderung alle Dokumente immer im Original und mit originalen Unterschriften einzureichen sind. Digitale Signaturen sind nicht ausreichend.

 

Antrag auf Verlängerung des Stipendiums

Sollten Sie eine Verlängerung des Stipendiums planen bzw. beantragen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Förderungsende im Dezernat für Studienangelegenheiten () für einen Abgabetermin des Berichtes nebst Antrag auf Verlängerung.

Ein Antrag auf die erste oder zweite Verlängerung ist spätestens 8 Wochen vor dem Förderungsende zu stellen.

Der Antrag auf Verlängerung ist mit dem jeweiligen Bericht und einer konkreten Begründung sowie einem neuen Arbeits- und Zeitplan über den Fakultätsrat (tagt 1. Dienstag/Mittwoch im Monat) mit entsprechender Stellungnahme der Betreuenden einzureichen.Der Bericht inklusive Antrag auf Verlängerung ist im Dezernat Studienangelegenheiten (Original postalisch und als eine pdf-Datei ()) einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass nach erfolgreichem Abschluss der Promotion keine Verlängerung der Graduiertenförderung gemäß § 8 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 GradFVO möglich ist. Die Förderung endet im Monat der Beendigung der Promotion.

 

Weitere Möglichkeiten zur Stipendienbeantragung finden Sie hier: www.stipendienlotse.de.

 

Vorzeitige Rückgabe des Stipendiums

Falls Sie das Stipendium vorzeitig zurückgeben möchten, reichen Sie bitte die folgenden Dokumente im Original ein:

*Bitte lassen Sie Ihre*n Betreuer*in zur Kenntnisnahme auf der Rückgabeerklärung unterschreiben.

Letzte Änderung: 10.04.2024 - Ansprechpartner: Webmaster