Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wird eine berufspraktische Tätigkeit im Umfang von 52 Wochen vorausgesetzt, was ist damit gemeint?
Studierende, die das Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren, müssen eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene insgesamt einjährige (52 Wochen) fachpraktische Tätigkeit nachweisen. Die Nachweise können aus verschiedenen Tätigkeiten stammen und müssen nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum absolviert werden. Bis zur Bewerbung für das Referendariat muss der Nachweis vorliegen. Der Nachweis kann in Form von Arbeitszeugnissen, Praktikumsnachweisen (Dauer/Zeitumfang muss ersichtlich sein) oder alternativ durch eine abgeschlossene Berufsausbildung mit praktischer Tätigkeit (keine reine schulische Ausbildung) erbracht werden.