Berechtigt mich der Abschluss Master of Education zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst (Referendariat)?

Der erworbene Abschluss Master of Education (M.Ed.) auf der Grundlage der KMK-Regelungen entspricht dem 1. Staatsexamen und ist damit grundsätzlich für den Vorbereitungsdienst in allen Bundesländern anerkannt. Das Bestehen der 2. Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes (in Sachsen-Anhalt: 16 Monate) befähigt Sie zum Eintritt in den staatlichen Schuldienst.

Hinweis: Für die Zulassung zum schulischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) an berufsbildenden Schulen ist im Anschluss an den Master of Education eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt 52 Wochen oder eine einschlägige Berufsausbildung nachzuweisen.

Letzte Änderung: 07.03.2024 -
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