Das Dezernat f��r Studienangelegenheiten ist f��r die Organisation der Abl��ufe von der Bewerbung, ��ber die Immatrikulation bis zu der Exmatrikulation und die Betreuung der Studierenden zust��ndig. Als zentrale Schnittstelle zwischen Studierenden und Hochschulverwaltung verantwortet das Dezernat alle administrativen Aufgaben im Bereich Studium. Deutsche und internationale Bewerber:innen und Studierende werden bei der Organisation ihres Studiums begleitet und unterst��tzt. Das Dezernat bietet einen umfassenden Informations- und Betreuungsservice f��r Bewerber:innen, Studierende und Promovierende und tr��gt durch strukturierte Kommunikation, Information und Beratung zu sachgerechten Entscheidungen im Rahmen des Studiums bei.
Des Weiteren ber��t und unterst��tzt das Dezernat hochschulintern bei Studiengangentwicklungen sowie bei der Erstellung und qualit��tsgesicherte Pr��fung von Studien- und Pr��fungsordnungen. Das Qualit��tsentwicklungssystem der OVGU wird durch das Dezernat koordiniert und begleitet.
K31 - Studierendensekretariat
Die Abteilung Studierendensekretariat ist zust��ndig f��r die Belange aller Bewerbenden, Studierenden sowie Promovierenden. Sie unterst��tzt bei Prozessen rund um die Bewerbung, Immatrikulation, R��ckmeldung, Beurlaubung bis hin zur Exmatrikulation.
Der Studienservice ist die zentrale Anlaufstelle f��r alle Fragen rund um das Studium, von der ersten Orientierung bis zum Abschluss. Die Abteilung b��ndelt die individuelle Studienberatung sowie administrative Dienstleistungen, um eine umfassende Unterst��tzung w��hrend des gesamten Student-Life-Cycles zu gew��hrleisten.
Die Abteilung Qualit��ts- und Studiengangsentwicklung ist verantwortlich f��r die Umsetzung des Qualit��tsentwicklungssystems der OVGU in Studium und Lehre im Rahmen der Systemakkreditierung - inklusive Lehrveranstaltungsevaluation sowie Raum- und Stundenplanung. Wir unterst��tzen au��erdem als zentrale Qualit��tsbeauftragte die Fakult��ten bei der (Weiter-)Entwicklung von Studieng��ngen in allen Varianten und Formaten einschlie��lich der dazugeh��rigen Ordnungen.