Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Es ist f��r alle Mitglieder und Angeh��rigen der Otto-von-Guericke-Universit��t Magdeburg (OVGU) selbstverst��ndlich, dass sie sich in ihrem beruflichen Umfeld an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten.
Sollten Sie dennoch im Rahmen Ihrer dienstlichen T��tigkeit an der OVGU oder im Zusammenhang mit der OVGU Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften versto��en wird, sind wir f��r einen entsprechenden Hinweis sehr dankbar. Durch einen Hinweis an die universit��tsinterne Meldestelle geben Sie uns die M��glichkeit, den Sachverhalt aufzukl��ren und geeignete Ma��nahmen zu ergreifen.
Die Abgabe einer Meldung ist in den allermeisten F��llen kein leichter Schritt und h��ufig mit der Bef��rchtung verbunden, durch die Meldung Nachteile zu erleiden. Vor diesem Hintergrund ist am 2. Juli 2023 das Gesetz f��r einen besseren Schutz hinweisgebender Personen Hinweisgeberschutzgesetz���HinSchG in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europ��ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verst����e gegen das Unionsrecht melden.
Das Gesetz regelt den Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen T��tigkeit (auch im Vorfeld) Kenntnis von Verst����en gegen Gesetze oder Vorschriften erlangt haben und diese den daf��r vorgesehenen Meldestellen bekanntgeben oder offenlegen (Hinweisgeber). Gesch��tzt sind ferner Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Die OVGU m��chte Sie ermutigen, von der M��glichkeit der internen Meldung/Hinweisabgabe Gebrauch zu machen. Sie unterst��tzen uns damit, regelkonformes Verhalten an der OVGU zu st��rken, f��r ein faires Miteinander zu sorgen und die Reputation der Universit��t zu sch��tzen.