Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Es ist fr alle Mitglieder und Angehrigen der Otto-von-Guericke-Universitt Magdeburg (OVGU) selbstverstndlich, dass sie sich in ihrem beruflichen Umfeld an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten.

Sollten Sie dennoch im Rahmen Ihrer dienstlichen Ttigkeit an der OVGU oder im Zusammenhang mit der OVGU Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoen wird, sind wir fr einen entsprechenden Hinweis sehr dankbar. Durch einen Hinweis an die universittsinterne Meldestelle geben Sie uns die Mglichkeit, den Sachverhalt aufzuklren und geeignete Manahmen zu ergreifen.

Die Abgabe einer Meldung ist in den allermeisten Fllen kein leichter Schritt und hufig mit der Befrchtung verbunden, durch die Meldung Nachteile zu erleiden. Vor diesem Hintergrund ist am 2. Juli 2023 das Gesetz fr einen besseren Schutz hinweisgebender Personen HinweisgeberschutzgesetzHinSchG in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verste gegen das Unionsrecht melden.

Das Gesetz regelt den Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Ttigkeit (auch im Vorfeld) Kenntnis von Versten gegen Gesetze oder Vorschriften erlangt haben und diese den dafr vorgesehenen Meldestellen bekanntgeben oder offenlegen (Hinweisgeber). Geschtzt sind ferner Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.

Die OVGU mchte Sie ermutigen, von der Mglichkeit der internen Meldung/Hinweisabgabe Gebrauch zu machen. Sie untersttzen uns damit, regelkonformes Verhalten an der OVGU zu strken, fr ein faires Miteinander zu sorgen und die Reputation der Universitt zu schtzen.

Letzte nderung: 05.08.2024 -
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