Bekanntgabe von persönlichen Veränderungen

Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse (Wohnort/Adresse, Familienstand, Geburt eines Kindes, geänderte Bankverbindung etc.), so teilen Sie dies bitte unaufgefordert und unverzüglich dem Dezernat Personalwesen mit.

Nutzen Sie dafür die Veränderungsanzeige für persönliche Angaben und reichen Sie diese in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den nachweislichen Urkunden in Kopie (Eheurkunde, Geburtsurkunde Kind etc.) ein.

Letzte Änderung: 07.08.2023 - Ansprechpartner: Andreas Grahn