Abrechnung von Lehraufträgen

Grundsätzliches Verfahren:

  • Die Abrechnung des Lehrauftrages hat unter Verwendung des beigefügten Formulars „Abrechnung des Lehrauftrages“ (Anlage 3) unmittelbar nach Semesterende (spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Lehrauftrages) durch die Lehrbeauftragte/den Lehrbeauftragten zu erfolgen.
  • Die Lehrbeauftragte/Der Lehrbeauftragte fügt der Abrechnung den Nachweis über die tatsächlich geleisteten Einzelstunden gemäß Anlage 4 „Stundennachweis“ bei und füllt bei Bedarf auch die Anlage 5 „Auslagenersatz für Fahrkosten und Mehraufwendungen“ entsprechend aus.
  • Alle Unterlagen werden vom Institut bzw. Sprachenzentrum geprüft und bestätigt.
  • Eventuelle Beanstandungen werden nach Rücksprache geklärt.

Besondere Regelungen:

  • Die vom Institut bzw. Sprachenzentrum unterschriebenen Abrechnungsunterlagen sind im Original als Gesamtpaket dem Personaldezernat zuzusenden. Nach erfolgtem Prüfvermerk übergibt das Personaldezernat die Unterlagen zur Zahlbarmachung der Lehrauftrags- und ggf. Reisekostenvergütung dem Finanzdezernat.
  • Gemäß Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993 kommt das Finanzdezernat am Ende des Jahres seiner Mitteilungspflicht zu den erfolgten Entgeltzahlungen gegenüber dem Finanzamt nach, sobald die von der OVGU geleisteten kalenderjährlichen Zahlungen an die Lehrbeauftragten 1.500 € überschreiten.
  • Vorauszahlungen sind nicht zulässig. Für das jeweilige Wintersemester ist eine Zwischenabrechnung grundsätzlich zum 30.11. eines Haushaltsjahres möglich.
  • Unabhängig von der vorgenannten Regelung können in zwingenden Ausnahmefällen auf formlosen Antrag der/des Lehrbeauftragten weitere Zwischenabrechnungen vorgenommen werden. Der Antrag ist an das Personaldezernat zu senden.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster