Datenschutz

Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung im Bereich Personalwesen und Reisekostenrecht

1 Rechtliche Grundlage

Mit der am 25. Mai 2018 erlassenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden weitreichende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten erlassen.

2 Personenkreis

Von der Neuregelung in der DSGVO sind alle

  • Beschftigten
  • Beamtinnen und Beamte
  • Auszubildende
  • PraktikantInnen
  • Dienstreisenden
  • Lehrbeauftragten
  • StellenbewerberInnen

erfasst.

3 Grundstze des Datenschutzes bei der Verarbeitung, Speicherung und Weiterleitung personenbezogener Daten

Wie bisher auch werden personenbezogene Daten besonders vertraulich behandelt. Dennoch sind insbesondere im Rahmen von Bewerbungsverfahren die Ablufe bei den einstellenden Struktureinheiten dahingehend zu prfen, ob die Vertraulichkeit auch bei Weiterleitung an einen greren Personenkreis gewhrleistet ist. In diesem Sinne knnen dienstliche E-Mail-Adressen zur Erleichterung der Kommunikation in dienstlichen Mailinglisten verwaltet werden. Es muss darauf geachtet werden, dass nach Ablauf des Auswahlverfahrens die Lschung aller Bewerberdaten erfolgt. Das umfasst bersendete Bewerberunterlagen ebenso wie die erstellten Synopsen. Das muss fr alle am Verfahren beteiligten Personen oder Institutionen gewhrleistet sein. Detaillierte Hinweise werden im Zusammenhang mit der Einstellung Tarifbeschftigter gegeben. Auch bei der Besetzung von Professuren ist auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu achten. Werden Personendaten an externe Gutachter gesandt, ist auf den hohen Grad der Vertraulichkeit hinzuweisen sowie auf das Verbot der Weiterleitung an Dritte.

Von Bediensteten, Beschftigten oder Auszubildenden drfen keine personenbezogenen Daten gespeichert oder weitergeleitet werden, wenn dafr keine gesetzliche oder tarifliche Grundlage existiert.

Ausdrcklich wird auch noch einmal auf das Verbot zur Weiterleitung dienstlicher Emails auf private Emailadressen hingewiesen.

4 Informationen der Personengruppen

Fr folgende Personengruppen sind Informationen auf der webseite von K 2 hinterlegt:

Im Falle von Dienstreisen und Lehrbeauftragten werden die Beantragungsformulare dahingehend gendert, dass die Kenntnisnahme bzw. Einwilligung zur Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten vom Antragsteller in jedem Einzelfall besttigt wird. Fr Beschftigte, Bedienstete und Auszubildende ist eine Einwilligung nicht erforderlich, es reicht die Information. Bei Neueinstellungen wird eine entsprechende Belehrung vorgenommen. Fr bereits bestehende Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhltnisse werden mit dieser Bekanntmachung und dem Verweis auf die verffentlichten Hinweise die Informationspflichten erfllt.

Letzte nderung: 07.12.2023 -
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