E-Lastenräder

Ausleihe:

Für dienstliche Zwecke haben Sie die Möglichkeit ein E-Lastenrad zu leihen. Die Ausgabe und Rückgabe erfolgt über den Fuhrpark.

Ein Antrag auf Nutzung eines E-Lastenrades kann formlos per E-Mail an  übersandt werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Bearbeitungszeit Reservierungen immer erst ab dem Folgetag möglich sind.

  1. E-Lastenrad der Marke Riese&Müller Multicharger GT vario mit Transporttaschen am Gepäckträger
  2. E-Lastenrad der Marke BABBOE Curve Mountain mit 3 Rädern und Transportbox

 

Welches Rad sollte ich nehmen?

Welches der beiden E-Lastenräder Sie benutzen, hängt natürlich vom konkreten Verwendungszweck ab. Mit dem E-Lastenrad der Marke BABBOE inkl. Transportbox können Sie mehr Gewicht transportieren – jedoch sind die Lenkeigenschaften bei einem E-Lastenrad mit Transportbox auch etwas gewöhnungsbedürftig. Nehmen Sie sich bei der ersten Fahrt etwas Zeit oder nutzen Sie zum Einstieg das E-Lastenrad der Marke Riese&Müller, das ganz ähnliche Fahreigenschaften besitzt wie ein „normales“ Fahrrad und durch seine Transporttaschen auch genügend Stauraum bietet.

 

Nutzung:

Was muss ich vor Fahrtantritt tun?

  • Jeder Fahrende hat sich vor der Dienstfahrt mit einem Sicherheitscheck vom einwandfreien und verkehrssicheren Zustand des E‐Lastenrades zu überzeugen. Die Benutzung der E‐Lastenräder erfolgt auf eigene Gefahr. 
  • Wie bei jedem Rad, ist die Sattelhöhe gemäß Ihrer Körpergröße anzupassen.
  • Machen Sie sich während einer kurzen Probefahrt mit dem Fahrverhalten des E-Lastenrades vertraut, insbesondere bei dem E-Lastenrad mit Transportbox für das abweichende Fahr- bzw. Lenkverhalten, empfehlen wir Ihnen eine kurze Probefahrt auf dem Uni-Gelände.
  • Übergabe des Fahrradschlosses zur Sicherung
  • Fahrradcomputer auf „Null“ stellen

Nun kann es losgehen!

 

Bei einem Defekt am E‐Bike vor, während oder nach der Dienstfahrt sind unverzüglich die Mitarbeitenden des Fuhrparks zu informieren.

  

Was muss ich nach der Fahrt tun?

In der Anfangsphase ist ausschließlich eine persönliche Rückgabe der E-Lastenräder möglich. Dazu vereinbaren wir einen Termin mit einem Mitarbeitenden des Fuhrparks. Bei der Entgegennahme prüfen wir, ob alles in Ordnung ist und erfassen die gefahrenen Kilometer. Anschließend übergeben Sie uns das Sicherheitsschloss.

 

Sicherheitsvorkehrungen:

Persönliche Sicherheit:

  • Für die Nutzung des E-Lastenrades ist kein Führerschein erforderlich. Jedoch ist der Fahrende teilnehmend am öffentlichen Straßenverkehr und somit an die Straßenverkehrs‐Ordnung (StVO) gebunden. 
  • Bei der Benutzung eines E-Lastenrades ist eine Helmpflicht gesetzlich noch nicht vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen beim Fahren ein Fahrradhelm zu tragen. Denn kluge Köpfe schützen sich! 
  • Bei der eigenen Fahrweise ist zu berücksichtigen, dass andere Verkehrsteilnehmende die Geschwindigkeit eines E‐Lastenrades oft unterschätzen.

  

Sicherheit des E-Lastenrades:

Bitte sichern Sie das E-Lastenrad bei JEDEM (auch noch so kurzem) Abstellen mit dem übergebenen Sicherheitsschloss und schließen es dabei unbedingt an einem festen Gegenstand (Fahrradständer, Laternenmast ö.ä.) an!

Sollte es zu einem Diebstahl kommen, informieren Sie bitte sofort den Fuhrpark

  • Herr Hillers, Tel.: +49 391 67 50019 oder
  • Frau Klebs,  Tel.: +49 391 67 52643

oder per E-Mail an:

sowie die Polizei.

Eine Anzeige können Sie entweder unter der 110 oder bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Online-Anzeige unter https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Maren Weißmann