Was ��ndert sich?

Wichtige ��nderungen sind die gestiegenen Auskunfts- und Informationspflichten, verbunden mit der Einf��hrung einer Rechenschaftspflicht. Das bedeutet, dass diese neuen Pflichten nicht nur eingehalten werden m��ssen, sondern die Einhaltung muss auch nachgewiesen werden. Die Informationen dar��ber, wie und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, m��ssen dort gegeben werden, wo die Daten vom Betroffenen erhoben werden, also z.B. auf der Webseite, auf der ��ber ein Formular Daten erfasst werden oder auch in einem Brief, wenn die Betroffenen ein Formular ausf��llen. Diese Informationen sind immer zur Verf��gung zu stellen, nicht nur auf Anforderung. Auch spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen in die Verarbeitung einwilligen m��ssen. Die Informationspflicht besteht auch f��r Verarbeitungen, f��r die es eine gesetzliche Grundlage gibt.

Letzte ��nderung: 09.07.2020 -
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