Was ändert sich?
Wichtige Änderungen sind die gestiegenen Auskunfts- und Informationspflichten, verbunden mit der Einführung einer Rechenschaftspflicht. Das bedeutet, dass diese neuen Pflichten nicht nur eingehalten werden müssen, sondern die Einhaltung muss auch nachgewiesen werden. Die Informationen darüber, wie und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, müssen dort gegeben werden, wo die Daten vom Betroffenen erhoben werden, also z.B. auf der Webseite, auf der über ein Formular Daten erfasst werden oder auch in einem Brief, wenn die Betroffenen ein Formular ausfüllen. Diese Informationen sind immer zur Verfügung zu stellen, nicht nur auf Anforderung. Auch spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen in die Verarbeitung einwilligen müssen. Die Informationspflicht besteht auch für Verarbeitungen, für die es eine gesetzliche Grundlage gibt.