Allgemeine Informationen zum Studenten-Meldeverfahren

Nach § 199a Sozialgesetzbuch (SGB) V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Hochschulen.

Der bisherige papierbasierte Nachweis der Versicherung wird an der Otto-von-Guericke-Universität durch das papierlose, elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV) ersetzt. Eine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse in Papierform ist seit dem 01.01.2022 daher nicht mehr möglich!

Folgende Meldungen werden zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Hochschulen automatisch ausgetauscht:

Die Krankenkassen melden an die Hochschule den

  • Versicherungsstatus
  • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel
  • Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge
  • Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge

Die Hochschule meldet an die Krankenkassen

  • Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung
  • Ablauf des Semesters, indem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/ erfolgte

Letzte Änderung: 23.12.2021 - Ansprechpartner: Webmaster