Unbedenklichkeitsbescheinigung – was ist das? Wo erhalte ich diese?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass im aktuellen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden und weiterhin Prüfungsanspruch besteht. Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt der entsprechenden Fakultät.

Letzte Änderung: 27.09.2016 -
Ansprechpartner: Allgemeine Studienberatung