Muss ich Studiengebühren bezahlen?

Die Universität Magdeburg erhebt keine allgemeinen Studiengebühren. Des Weiteren werden keine Langzeitstudiengebühren erhoben.

Gebühren werden erst fällig bei einem Zweitstudium. Die Ordnung zu Zweitstudiengebühren finden Sie hier.

Weiterhin werden Gebühren für eine Gasthörerschaft, das Studienprogramm „Studieren ab 50“, Weiterbildungsstudiengänge und Sprachkurse, die nicht Bestandteil eines Studienganges sind, erhoben. 

Letzte Änderung: 21.08.2026 -
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