Muss ich mich exmatrikulieren, wenn ich den Studienplatz zurückgebe?
Bei Rückgabe des Studienplatzes vor Beginn des Semesters (01.10. bzw. 01.04.) ist keine Exmatrikulation erforderlich. Zu beachten ist, dass noch keine Anmeldung an anderen Einrichtungen der Universität mit dem Studierendenausweis vorgenommen sein darf. Den Antrag auf Verzicht der Immatrikulation finden Sie auf dieser Homepage unter dem Punkt "Verzicht auf die Immatrikulation": https://www.ovgu.de/gebuehren.html