Ich bin ausländischer Staatsbürger und habe meinen Bachelor in Deutschland erworben. Bin ich also Bildungsinländer?
Nein, Bildungsinländer sind ausländische Staatsbürger, die in Deutschland oder im Ausland eine deutsche Schule besucht und durch deren Abschluss die Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland erworben haben. Allein der Erwerb eines Bachelors in Deutschland führt nicht zum Status eines Bildungsinländers. Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger einen ausländischen Sekundarschulabschluss und einen deutschen Bachelor besitzen, bewerben Sie sich direkt an der OVGU.