Berichterstattung
Hinweise zur Abgabe von Berichten im Rahmen der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Im Rahmen der Berichterstattung ist folgendes zu beachten:
Zwischen- und Abschlussberichte sowie Verlängerungsanträge sind unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formblattes als Gesamtdatei im pdf-Formati an die E-Mailadresse zu übersenden. Parallel dazu erfolgt die Übersendung des Originalberichtes und Gutachtens in Papierform an das Dezernat Studienangelegenheiten, Studierendensekretariat Promotion/Graduiertenförderung.
Bitte reichen Sie keine Einzeldateien per E-Mail ein!
1. Zwischenbericht zum Stand des Promotionsvorhabens im Rahmen der Graduiertenförderung/
1. Progress report of the status of the PhD project as part of the support of graduate students
2. Zwischenbericht/
2. Progress report
3. Zwischenbericht/
3. Progress report
4. Zwischenbericht/
4. Progress report
5. Zwischenbericht/
5. Progress report
Abschlussbericht zum Promotionsvorhabens im Rahmen der Graduiertenförderung/
Final report of the PhD project as part of the support of graduate students
Abschlussbericht nach der 1. Verlängerung zum Promotionsvorhabens im Rahmen der Graduiertenförderung/
Final report of the PhD project as part of the support of graduate students after the first extension
Abschlussbericht nach der 2. Verlängerung zum Promotionsvorhabens im Rahmen der Graduiertenförderung/
Final report of the PhD project as part of the support of graduate students after the second extension
Antrag auf Verlängerung des Stipendiums
Sollten Sie eine Verlängerung des Stipendiums planen bzw. beantragen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Förderungsende im Dezernat für Studienangelegenheiten () für einen Abgabetermin des Berichtes nebst Antrag auf Verlängerung.
Ein Antrag auf die erste oder zweite Verlängerung ist spätestens 8 Wochen vor dem Förderungsende zu stellen.
Der Antrag auf Verlängerung ist mit dem jeweiligen Bericht und einer konkreten Begründung sowie einem neuen Arbeits- und Zeitplan über den Fakultätsrat (tagt 1. Dienstag/Mittwoch im Monat) mit entsprechender Stellungnahme der Betreuenden einzureichen. Der Bericht inklusive Antrag auf Verlängerung ist im Dezernat Studienangelegenheiten (Original postalisch und als eine pdf-Datei ()) einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass nach erfolgreichem Abschluss der Promotion keine Verlängerung der Graduiertenförderung gemäß § 8 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 GradFVO möglich ist. Die Förderung endet im Monat der Beendigung der Promotion.