4. Krankenversicherung

Alle Studierenden in Deutschland unterliegen der Krankenversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Deswegen muss auch jeder ausländische Studierende Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. einer Ersatzkasse werden oder sich privat versichern. Die Wahl der Krankenversicherung - privat oder gesetzlich - ist bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester bindend. Sofern man sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, muss man bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Der Mitgliedsbeitrag in gesetzlichen Krankenversicherungen beträgt zurzeit ca. 80 € pro Monat. Jedoch gilt dieser günstige Tarif nur für Studierende bis zum 30. Lebensjahr. Danach muss man sich privat oder freiwillig in  einer gesetzlichen Krankenkasse weiter versichern.

Angehörige der EU-Mitgliedsländer oder anderer Länder, mit denen ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland besteht, brauchen in Deutschland keine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Sofern man im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) ist, kann man direkt zum Arzt gehen oder sich vor Besuch des Arztes bei einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Krankenschein besorgen. Allerdings erfolgt beim Arzt nur eine Notfallbehandlung. Vorsorgeuntersuchungen sind durch die EU-Gesundheitskarte nicht abgedeckt.

Ausländische Studierende, die älter als 30 Jahre sind oder bereits mehr als 14 Fachsemester studiert haben, Doktoranden, Deutschkursteilnehmer oder Studierende, die nur einen kurzzeitigen Studienaufenthalt absolvieren, können sich privat versichern. Hierbei ist zu beachten, dass die privaten Krankenversicherungen Leistungen der medizinischen Grundversorgung gewähren, auf die gesetzlich Versicherte nach § 11 Abs. 1 - 3 SGB V Anspruch haben. Diesen Sachverhalt müssen die privaten Krankenkassen ausdrücklich bestätigen. Anderenfalls kann es zu Problemen mit der Ausländerbehörde Magdeburg kommen.

Welche privaten Krankenversicherungen der Ausländerbehörde Magdeburg dies bereits bestätigt haben, erfragen Sie bitte im Akademischen Auslandsamt.

Weitere Informationen zum Krankenkassensystem in Deutschland und zur studentischen Krankenversicherung (auch auf Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Polnisch, Arabisch, Italienisch, Türkisch, Russisch und Chinesisch) finden Sie auf der Homepage des 1A.NET - Das Verbraucherportal: hier und hier; sowie auf den Seiten des DAAD.

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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