Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren

Stellenbesetzungen bedingen einer Ausschreibung. Im Folgenden sollen nhere Erluterungen zum Verfahren und den zu beachtenden gesetzlichen Regelungen gegeben werden.

1. Ausschreibungen sollen folgenden Inhalt haben und an das Dezernat Personalwesen zur Verffentlichung gegeben werden:

  • wer schreibt aus (Fakultt, Institut, Lehrstuhl,...Ansprechpartner: Prof. ...)
  • welche Stelle ist zu besetzen (wissenschaftliche Mitarbeiter, Hausmeister ...)
  • welche Entgeltgruppe wird fr die Ttigkeit geboten, Arbeitszeit, Dauer (befristet von .... bis ... oder unbefristet)
  • welche Ttigkeiten sind auszuben
  • welche Anforderungen muss der Bewerber erfllen (Qualifikation, Kenntnisse...)
  • Bewerbungsfrist

Die Bewerbung ist an das Dezernat Personalwesen zu adressieren. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Prfung der eingegangenen Bewerbungen auf Erfllung der formalen Voraussetzungen durch die zustndige Bearbeiterin des Dezernates Personalwesen und die Weiterleitung an den Ausschreibenden.

Weitere Hinweise finden Sie im Verwaltungshandbuch unter Hinweise zu Stellenausschreibungen sowie Stellenbesetzungen fr Haushalts- und Drittmittelpersonal auer Professoren und Juniorprofessoren

2. Auswahl der Bewerber

Bei der Auswahl des Bewerbers sind die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschtzten Merkmale zu beachten. So sind folgende Fragen unter Beachtung des AGG und sonstiger Vorschriften nicht zu stellen:

  • nach dem Lebensalter (erbrigt sich, da im Lebenslauf oder Zeugnis ersichtlich)
  • nach Schwangerschaft
  • nach dem Familienstand, der Familienplanung und der Betreuungsmglichkeit fr Kinder
  • nach der Religions- oder Parteizugehrigkeit
  • nach Vorstrafen (es sei denn, dass die zu besetzende Stelle die Frage rechtfertigt z. B. SB Kasse)
  • nach dem Gesundheitszustand - es sei denn, nach akuten Krankheiten, die die Ausbung der geforderten Ttigkeiten nicht ermglichen oder ansteckenden Krankheiten, die die anderen Mitarbeiter gefhrden knnten
  • nach einer bestehenden Schwerbehinderung

Erlaubt sind gezielte Fragen zum Einholen umfassender Erkundigungen ber den Bewerber in Bezug auf seine neue Ttigkeit.

Sollte gar keine/kein geeignete/r Bewerberin/Bewerber unter den eigegangenen Bewerbungen sein, kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes eine Ausschreibung abgebrochen werden. Ein Mangel an Bewerbern mit der geforderten fachlichen Qualifikation kann ein solcher sachlicher Grund sein oder ein Fehler im Ausschreibungs- bzw. Auswahlverfahren. Die Stelle ist nach Korrektur des Anforderungsprofils erneut auszuschreiben.

Kann begrndet werden, dass aussichtsreiche Bewerber nicht vorhanden oder erwartet werden knnen wenn das Anforderungsprofil in wesentlichen Punkten unverndert bleibt, knnen fr die Einstellung auch andere Bewerberinnen oder Bewerber gewonnen werden (z. Bsp. die sich auf eine andere Ausschreibung beworben haben).

Eine Abstimmung mit der zustndigen Bearbeiterin des Dezernates Personalwesen wird in jedem Fall empfohlen.

3. Schwerbehinderte Bewerber

Mit bergabe der Synopse zu Ihrer Ausschreibung wurden Sie auf die Schwerbehinderung von Bewerber(n) hingewiesen. Fr diese(n) Bewerber gilt gem 82 SGB IX bei Stellenbesetzungsverfahren eine besondere Norm:

Die Dienststellen der ffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen fr Arbeit frhzeitig frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitspltze ( 73). Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur fr Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgesprch eingeladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.

Diese Vorgabe bezieht sich nur auf externe Ausschreibungen, da man davon ausgeht, dass bei internen Ausschreibungen im juristischen Sinn kein freier Arbeitsplatz zur Verfgung steht. Dieser Forderung wird die Dienstelle durch Verffentlichung jeder externen Ausschreibung bei der Agentur fr Arbeit gerecht.

ber jede Stellenausschreibung wird die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat seitens der Dienststelle (Dezernat Personalwesen) informiert.

Gleiches gilt bei Eingang von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Hierber informiert das Dezernat Personalwesen umgehend die Schwerbehindertenvertretung und den Personalrat. Diese Gremien haben das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile aller Bewerbungsunterlagen und das Recht, an allen Bewerbungsgesprchen teilzunehmen. Hierzu laden Sie bitte zur Teilnahme am Vorstellungsgesprch ein. Dies gilt auch in Berufungsverfahren fr Professoren.

In den Ausschreibungen ist bereits festgelgt, dass

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befhigung und fachlicher Qualifikation bevorzugt bercksichtigt. Die Otto-von-Guericke-Universitt setzt sich fr die berufliche Gleichstellung von Frauen und Mnnern ein.

Somit ist davon auszugehen, dass alle zu besetzenden Stellen prinzipiell zur Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet sind. Ausnahme knnten nur Stellen mit Ttigkeiten sein, fr die besondere gesundheitliche Anforderungen an den Beschftigten gestellt werden.

Da fr den ffentlichen Arbeitgeber inzwischen lt. Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an den Umgang mit der o. g. gesetzlichen Vorgabe gestellt werden, ist an unserer Universitt festgelegt, dass schwerbehinderte Bewerber grundstzlich zu Vorstellungsgesprchen einzuladen sind. Diese Vorgabe gilt fr interne und externe Stellenausschreibungen.

Bei der Terminierung der Vorstellungsgesprche ist darauf zu achten, dass der/die schwerbehinderte Bewerber(in) mit den anderen Kandidaten gemeinsam geladen werden. Nur so erhlt die/der schwerbehinderte Bewerberin/Bewerber die gleiche Chance von seinen Strken zu berzeugen wie alle Bewerber. Ein Besserstellungsgebot der anderen Bewerber und damit eine Benachteiligung der schwerbehinderten Bewerber werden so von vorherein ausgeschlossen.

Auch mssen fr die schwerbehinderten Bewerber gleiche Gesprchszeiten, gleiche Kommissionsmitglieder und gleiche Rahmenbedingungen fr die Gesprche gewhrleistet sein um den Eindruck sogenannter Alibivorstellungsgesprche auszuschlieen.

Fr die Vorstellungsgesprche sollte der/dem Bewerberin/Bewerber mindestens eine Woche Vorlauf gegeben werden um eventuelle Einschrnkungen in der Mobilitt zu bercksichtigen. Sagt eine/ein Bewerberin/Bewerber begrndet einen Vorstellungstermin ab, soll ihr/ihm ein Ausweichtermin angeboten werden.

Die Auswahl ist nach Abschluss des Verfahrens mit detaillierter fachlicher Begrndung an das Dezernat Personalwesen zu senden. Bei gleicher fachlicher Eignung ist ein/e schwerbehinderter Bewerber/Bewerberin vorrangig einzustellen. Bei Nichteinstellung eines/r schwerbehinderten Bewerbers/Bewerberin ist dies ausfhrlich zu begrnden (siehe auch Punkt 6).

4. Gleichstellung

In Bereichen, in denen die Universitt zu wenige Frauen beschftigt, z.B. im technischen Dienst und bei Stellen wissenschaftlichen Stellen, ist mit der Gleichstellungsbeauftragte des Bereiches frhzeitig Kontakt aufzunehmen. Ihr sind die entscheidungsrelevanten Daten mitzuteilen und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen frhzeitig zur Einsicht vorzulegen. Hiervon erfasst sind auch die Bewerbungsunterlagen mnnlicher Mitbewerber, die die vorgesehenen Voraussetzungen fr die Besetzung erfllen.

In solchen Bereichen sollen, soweit mglich, mindestens ebenso viele Frauen wie Mnner oder alle Bewerberinnen zum Vorstellungsgesprch eingeladen werden, soweit sie die vorgesehenen Voraussetzungen fr die Besetzung erfllen. In Bereichen geringerer Reprsentanz von Frauen kann die Gleichstellungsbeauftragte an den Vorstellungs- und sonstigen Personalauswahlgesprchen teilnehmen, soweit nicht nur Frauen oder nur Mnner die vorgesehenen Voraussetzungen fr die Besetzung erfllen. Die Dienststelle hat den Anteil der Frauen in diesen Bereichen unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befhigung und fachlicher Leistung bei der Besetzung von Stellen (auch mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben sowie von Stellen fr die Berufsausbildung) deutlich zu erhhen.

5. Bewerbungsgesprche

Die Einladungsfrist zu Bewerbungsgesprchen sollte mindestens 3 Tage (ohne Samstag und Sonntag) betragen. Fr die Vorstellungsgesprche mit schwerbehinderten Bewerberinnen/Bewerbernn - siehe oben - Punkt 3.

6. Auswahlbegrndung

Die Auswahlbegrndung muss grundstzlich auf dem in der verffentlichten Stellenausschreibung bekannt gegebenen Anforderungsprofil basieren und nachvollziehbar sein. Alle Bewerber und Bewerberinnen mssen anhand dieses Anforderungsprofils vergleichbar dargestellt werden. Die Nachvollziehbarkeit ist Grundlage fr das Mitbestimmungsverfahren beim Personalrat und bei Klagen durch nichtbercksichtigte Bewerberinnen/Bewerber sehr entscheidend. Jeder Einstellende sollte darum unbedingt neben der eigentlichen Personalauswahl immer die Beweissicherung bercksichtigen. So gilt es, auch die sachlichen Ausschlussgrnde der nicht zu einem Vorstellungsgesprch geladenen Bewerber auf Grund der gleichen Beurteilungskriterien plausibel darzulegen. Inhalt der Auswahlbegrndung muss daher sein:

- Anzahl der Bewerber und Bewerberinnen - davon weiblich

- auf Basis der in der Ausschreibung definierten Auswahlkriterien (Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen, Fhigkeiten...) ist zu begrnden warum die Bewerberin/der Bewerber favorisiert wird oder eben nicht, auch fr die, die nicht zu einem Vorstellungsgesprch geladen werden.

- im nchsten Schritt sind die zu Vorstellungsgesprchen geladenen Bewerber zu bewerten und die Auswahl nach gleichen Kriterien zu begrnden. Auch diese Auswahl muss plausibel und nachvollziehbar sein. Es empfiehlt sich daher, einen Fragebogen vorzubereiten, nach dessen Leitfaden dann alle Kandidaten befragt und bewertet werden. War eine/ein schwerbehinderte/r Bewerberin/Bewerber unter den Geladenen und fiel die Auswahl nicht zu ihren/seinen Gunsten aus, ist es erforderlich, gesondert zu begrnden, warum sie/er nicht gleich geeignet ist.

7. Zusagen an Bewerber

Zusagen hinsichtlich der Einstellung und Eingruppierung drfen von der/dem jeweiligen Vorgesetzten in den Bewerbungsgesprchen oder danach nicht gegeben werden. Das erfolgt ausschlielich durch die Dezernentin Personalwesen nach Prfung der Unterlagen und Abschluss (wenn gem 67 Landespersonalvertretungsgesetz LSA erforderlich) des Mitbestimmungsverfahrens sowie Ablauf der unter Punkt 8 erluterten Frist.

8. Absagen an nicht bercksichtigte Bewerber

Durch die zustndige Bearbeiterin des Dezernates Personalwesen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens fr alle nicht ausgewhlten Bewerber die Stellenabsagen geschrieben und versandt. Diese ist fr alle Bewerber in der Regel gleich, egal ob schwerbehindert oder nicht. Der Bewerber hat keinen Anspruch auf Auskunft darber, ob der Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat oder welche Grnde zur Nichtbercksichtigung gefhrt haben. Dennoch bitten Bewerber oft um Auskunft ber Grnde ihrer Nichtbercksichtigung. Wichtig ist, hierzu keine Auskunft am Telefon zu erteilen. Wenn erforderlich, sollte diese in Abstimmung mit dem Dezernat Personalwesen schriftlich und ausschlielich auf Grund fachlicher Aspekte erfolgen. Hieran wird deutlich, wie wichtig es ist, Auswahlverfahren transparent durchzufhren und lckenlos zu dokumentieren. Auf Grund des fr Bewerberinnen/Bewerber bestehenden Rechtsanspruchs auf gerichtliche Prfung ihrer/seiner Nichtbercksichtigung durch Einreichung einer Klage innerhalb von 3 Wochen werden Einstellungen frhestens nach dieser Frist vorgenommen. Der Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem favorisierten Bewerber vor Ablauf dieser Frist wrde den unterlegenen Bewerber um seinen Bewerbungsverfahrensanspruch bringen, weil dann gar keine zu besetzende Stelle mehr zur Verfgung steht. Das Ziel einer gerichtlichen Prfung - Sicherung eines fairen und den gesetzlichen Vorgaben (AGG, Art. 33 II GG) entsprechendes Bewerbungsverfahren - kann nach Besetzung nicht erreicht werden, da bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden.

Letzte nderung: 09.07.2020 -
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