Audit durch die EU-Kommission
Alle Buchungsunterlagen, Rechnungen etc. eines EU-Projektes müssen von den Partnern bis 2 Jahre nach der Schlusszahlung aufbewahrt werden, da bis zu diesem Zeitpunkt finanzielle und technische Audits der Kommission möglich sind.
Mögliche Folgen aus einer negativen Bewertung eines Audits können u.a. sein:
- Anpassung von Deliverables
- Rückforderung von Zuschüssen
- Ausschluss von Zuwendungsempfängern
- Bußgeldzahlung