Krankenversicherung
In Deutschland besteht f��r alle Studierenden gem���� �� 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch, F��nftes Buch (SGB V) grunds��tzlich Krankenversicherungspflicht, d.h. Studierende m��ssen zur Einschreibung von einer gesetzlichen Krankenkasse den Nachweis ��ber ihren Versicherungsstatus erbringen. Die Versicherungspflicht besteht w��hrend des gesamten Studiums.
Der bisherige papierbasierte Nachweis der Versicherung wird an der Otto-von-Guericke-Universit��t durch das papierlose, elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV) ersetzt. Eine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse in Papierform ist ab dem 01.01.2022 daher nicht mehr m��glich!
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