Krankenversicherung

In Deutschland besteht fr alle Studierenden gem 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch, Fnftes Buch (SGB V) grundstzlich Krankenversicherungspflicht, d.h. Studierende mssen zur Einschreibung von einer gesetzlichen Krankenkasse den Nachweis ber ihren Versicherungsstatus erbringen. Die Versicherungspflicht besteht whrend des gesamten Studiums.

Der bisherige papierbasierte Nachweis der Versicherung wird an der Otto-von-Guericke-Universitt durch das papierlose, elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV) ersetzt. Eine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse in Papierform ist ab dem 01.01.2022 daher nicht mehr mglich!

Allgemeine Informationen zum Studenten-Meldeverfahren

Hier erfahren Sie mehr zum Studenten-Meledeverfahren.

Hinweise fr Bewerber*innen zur Krankenversicherung

Hier erfahren Sie alles, was Sie fr die Einschreibung an der Otto-von-Guericke-Universitt Magdeburg zum Thema Krankenversicherung wissen mssen.

Hinweise fr Studierende zur Krankenversicherung

Hier erfahren Sie alles, was Sie als Studierende der Otto-von-Guericke-Universitt Magdeburg zum Studenten-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenkassen wissen mssen.

Letzte nderung: 23.02.2023 -
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