Neues Vergaberecht ab 01.03.2023

Mit dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) hat der Landtag auch die Einfhrung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) beschlossen. Zum 01.03.2023 wird somit die VOL/A abgelst, wodurch sich eine Vielzahl an nderungen in der Vergabepraxis ergeben werden. Seitens der Verwaltung wird eine neue Beschaffungsordnung erarbeitet und ein umfangreiches Schulungsangebot vorbereitet.

Die neue Beschaffungsordnung befindet sich derzeit in der finalen Entwurfsphase. Durch das zustndige Ministerium (MWL) sind noch nicht alle wesentlichen Ausfhrungsbestimmungen bzw. notwendigen Formulare und Anlagen zum Tariftreue- und Vergabegesetz verffentlicht worden (Stand 28.02.2023). Soweit mglich, wurde der Formularpool berarbeitet. Die aktualisierten Formulare stehen Ihnen ab sofort zur Verfgung. Mit Umstellung auf die E-Vergabe und E-Akte sind Papierausdrucke und Unterschriften ab sofort (auch dezentral) nicht mehr erforderlich.

Beschaffungspraxis (ab 01.03.2023):

Hinweise zur Schtzung des Auftragswerts

Die Schtzung des Auftragswerts ist mageblich fr die Wahl des Verfahrens. Leistungen gleicher Art mssen hierbei zusammengefasst werden. Grundstzlich zhlt fr die Schtzung nicht der Einzelauftrag, sondern alle mglichen Auftrge gleichartiger Leistungen (und wirtschaftlicher Einheiten), welche im jeweiligen Haushaltsjahr/Projektlaufzeit/Vertragslaufzeit planmig gettigt werden (sollen). Beachten Sie bei Ihrer Schtzung auch anfallende Nebenkosten wie z.B. Verpackung, Versand oder eventuell anfallende Lizenzgebhren.

Eine Orientierung, welche Leistungen als gleichartig zusammengefasst werden knnen, gibt der Erls- und Kostenartenplan. Alles, was finanztechnisch unter einer Kostenart (Sachkonto) zugeordnet werden kann, kann als gleichartige Leistung angesehen werden.

Direktauftrag bis 5000 netto (alt Direktkauf) = in Anwendung zum Haushaltsrecht LSA bis 4.201,67 netto

Bei einem Direktauftrag kann die Lieferung oder die Leistung ohne die Einleitung eines frmlichen Vergabeverfahrens beschafft werden, jedoch mssen auch hier die Grundstze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bercksichtigt und dokumentiert werden. Mageblich fr den Auftragswert sind nicht die jeweiligen Einzelauftrge, sondern die Summe der gleichartigen Leistungen (siehe Auftragswert).

Unter Bercksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist i.d.R. ein Preisvergleich bei mindestens 3 Unternehmen durchzufhren. Hierzu ist das Formular Kurzdokumentation / Direktauftrag zu verwenden. Bei der Dokumentation ist der Name, die Anschrift und der ermittelte Preis anzugeben. Beachten Sie bei der Angabe des Anbieters, dass hier nicht die Internetadresse des Anbieters gemeint ist, sondern der Unternehmensname. Diesen finden Sie u.a. im Impressum des jeweiligen Webshops. Fr die jeweilige Preisermittlung legen Sie der Bestellakte entsprechende Nachweise bei, dies kann in Form von Screenshots des Webshops oder ber eine kurze Telefonnotiz erfolgen. Als weitere Anfrage- und Auftragsmglichkeit knnen die Angebotsaufforderung-light sowie das Auftragsschreiben zum Direktauftrag verwendet werden.

Bis zu einem geschtzten Auftragswert von 104,99 netto (124,94 brutto) ist lediglich eine Bedarfsbegrndung zu dokumentieren, dies kann direkt in der Bestellakte im Dokumentenmanagement d.3 erfolgen.

Es ist zu beachten, dass nicht immer die gleichen Unternehmen beauftragt werden, sondern zwischen diesen gewechselt wird.

Hinweis: Sachsen-Anhalt weicht von der 1.000 -Grenze entsprechend 14 UVgO ab, hier gelten 5.000 .

Beachte: Bei Bundesmitteln (BMBF, DFG, DLR usw.) gilt die Wertgrenze von 1.000 netto.

Verhandlungsvergabe dezentral - bis 4.201,67 netto (alt Freihndige Vergabe)

Kann (bzw. soll) kein Direktauftrag durchgefhrt werden, ist die Verhandlungsvergabe einzuleiten. Bei der Verhandlungsvergabe sind grundstzlich mindestens 3 geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Nach erfolgter Prfung der Angebote, ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Von Beginn an, ist das Verfahren mit allen wesentlichen Entscheidungen zu dokumentieren.

Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erfolgt in elektronischer Form, derzeit per Email (alle Bieter in BCC). Zur Aufforderung der Angebote per E-Mail ist die Vorlage zur Angebotsaufforderung zu verwenden. Die Angebotsfrist sollte i.d.R. 7-14 Tage betragen und richtet sich je nach Auftragsgegenstand, Auftragswert und Marktsegment. In Einzelfllen kann die Angebotsfrist auch nur wenige Tage betragen. Die Angebotsfrist ist im Datumsformat, einschlielich Uhrzeit anzugeben. Die Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist und ist im Datumsformat, i.d.R. ohne Uhrzeit, anzugeben. Als Bindefrist sollten 7-21 Tage eingeplant werden (Orientierungswert).

Nach Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote von mindestens zwei Vertretern der Struktureinheit gemeinsam zu ffnen. Im Nachgang erfolgt die Wertung der Angebote in vier aufeinander aufbauenden Wertungsstufen. Im Ergebnis der Angebotsauswertung ist eine Entscheidung ber den Zuschlag zu treffen. Der Zuschlag ist unter Bercksichtigung der Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlich gnstigste Angebot zu erteilen. An der Entscheidung sollen i.d.R. mindestens zwei Vertreter der Struktureinheit mitwirken.

Fr die Erteilung des Auftrags per E-Mail ist die Vorlage zum Auftragsschreiben zu verwenden. Nach 46 (1) UVgO sind die unterlegenen Bieter unverzglich ber die erfolgte Zuschlagserteilung zu unterrichten. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens einschlielich der Grnde dafr. Fr die Bieterinformation per E-Mail ist die Vorlage zur Bieterinformation zu verwenden.

Alle wesentlichen Verfahrensschritte knnen der Vorlage zur Vergabedokumentationentnommen werden.

Vergaben ab 4.201,68 netto (5000 brutto) - zentral

Beschaffungen von Lieferungen und von Leistungen sowie die Vergabe von Dienstleistungen ab 5.000,00 brutto (4.201,68 netto) obliegen ausschlielich der Abteilung Beschaffung, Zahlstelle (K13), unabhngig von der Finanzierungsquelle und der Bewirtschaftungsbefugnis. Hierzu ist ein entsprechender Vergabeantrag zu stellen. Weitere Informationen knnen der Seite von K13 entnommen werden.

Beachte: Wertgrenze Bundesmittel

Weitere Hinweise:

Bestellakte

Fr jeden Vorgang ist eine elektronische Bestellakte im Dokumenten Management System d.3 anzulegen, dies gilt auch fr den Direktauftrag. Der Bestellakte sind alle erforderlichen Dokumente, u.a. die

  • Bedarfsbegrndung
  • Angebotsaufforderung (E-Mail-Vorlage)
  • alle eingegangen Angebote (als Eingangsnachweis die E-Mail, hier gengt die E-Mail als Angebot)
  • Vergabedokumentation
  • Auftragsschreiben (bei Onlinebestellungen ggf. die Auftragsbesttigung als Auftragsschreiben hinterlegen)
  • ggf. der Versandnachweis (E-Mail-Vorlagen)

beizulegen.

E-Vergabe und E-Akte

Entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften ist jedes Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend elektronisch in Textform zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Manahmen sowie die Begrndung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. Dies gilt auch fr die gesamte Kommunikation mit Bewerbern und Bietern. Zur Umsetzung der Anforderung wird dies mittels elektronischer Verfahren umgesetzt. Papierausdrucke und Unterschriften sind somit nicht mehr erforderlich.

Leistungs-, Eignungs- und Zuschlagskriterien

Entsprechende Hinweise und Praxistipps finden Sie auf der Seite von K13.

Reiseleistungen

Fr Reiseleistungen finden die Vorschriften des Direktauftrags bzw. der Verhandlungsvergabe Anwendung. Die Reisekostenrichtlinie wird hierzu in Abstimmung mit K25 angepasst.

Schulungsangebot:

Das aktuelle Schulungsangebot finden Sie im E-Learning-Portal.

Vergabegesetze und Grundstze des Vergaberechts

Eine bersicht der einschlgigen Vergabegesetze sowie die Grundstze des Vergaberechts finden Sie zusammengefasst auf der Seite von K13.

Stand: 28.02.2023

Letzte nderung: 20.01.2026 -
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