Projekte

Aktuelle Projekte

Landesstiftungsgesetze
Laufzeit: 01.07.2023 bis 31.12.2025

In Folge des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts müssen alle Landesstiftungsgesetze an das neue Bundesrecht angepasst werden. Das Forschungsprojekt zielt auf eine Kommentierung aller 16 Landesstiftungsgesetze. Ein Verlagsvertrag liegt vor.

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Der Schutz von Stiftungen
Laufzeit: 01.12.2023 bis 31.12.2024

Stiftungen haben keine Mitglieder. Zum Ausgleich unterliegen Stiftungen der Stiftungsaufsicht. Die Stiftungsaufsicht ist aber eine bloße Rechtsaufsicht. Sie ist personell unterbesetzt und übt ihre Aufsicht für gewöhnlich nur auf der Grundlage der Informationen aus, die ihr von den Stiftungen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem gibt es Fälle eines kollusiven Zusammenwirkens der Stiftungsaufsicht mit den Organen der Stiftung zu deren Lasten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Stiftung (insbesondere durch Klagerechte von einzelnen Organmitgliedern und anderen „Stiftungsinteressierten“) geschützt werden kann und sollte.

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Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen
Laufzeit: 01.12.2023 bis 31.12.2024

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts hat in §§ 86 bis 86i BGB die Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen erstmals bundeseinheitlich kodifiziert. Die Regelungen sind allerdings unübersichtlich, kompliziert und - trotz ihrer Ausführlichkeit - lückenhaft geraten. Das Forschungsprojekt zielt auf einen praktischen „Leitfaden“, um Stiftungen aufzuzeigen, wie eine Zu- oder Zusammenlegung umgesetzt werden kann.

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Die Änderung prägender und sonstiger Satzungsbestimmungen gemäß § 85 Abs. 2 und 3 BGB
Laufzeit: 01.10.2023 bis 31.05.2024

Herzstück des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts sind die Regelungen über Grundlagenänderungen in den §§ 85 ff. BGB. Eines der praktischen Hauptprobleme ist dabei die sachgerechte Auslegung und Abgrenzung von § 85 Abs. 2 und 3 BGB über die Änderung von sog. prägenden Satzungsbestimmungen und sonstigen Satzungsbestimmungen. Dem widmet sich das Forschungsprojekt.

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Die Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung
Laufzeit: 01.10.2023 bis 30.04.2024

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ermöglicht in § 85 Abs. 1 BGB erstmals die Umwandlung einer Stiftung auf unbestimmte Zeit (sog. „Ewigkeitsstiftungen“) in eine Verbrauchsstiftung. Diese Neuregelung wurde allgemein sehr begrüßt, weil es zahlreiche Ewigkeitsstiftungen gibt, deren Erträge nicht mehr ausreichen, um ihren Zweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen. Das Forschungsprojekt zielt auf einen praktischen „Leitfaden“, der aufzeigen soll, wie Ewigkeitsstiftungen in Verbrauchsstiftungen umgewandelt werden können.

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Abgeschlossene Projekte

Unbefriedigter Reformbedarf nach zwei "Reformgesetzen"
Laufzeit: 01.11.2023 bis 29.02.2024

Seit Ende der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts wird über die Reform des Stiftungsrechts diskutiert. Seither hat es zwei „Reformgesetze“ gegeben. Diese haben aber den Reformbedarf nur ganz unzureichend befriedigt. Das Forschungsprojekt zeigt auf, welcher Reformbedarf weiterhin besteht und wie ihm genügt werden könnte.

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Anwendbarkeit von § 31a BGB bei Drittanstellung
Laufzeit: 01.09.2023 bis 31.12.2023

§ 31 a BGB sieht eine Haftungsbeschränkung für Organmitglieder von Vereinen und Stiftungen (§ 84a Abs. 3 BGB) vor, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit nicht mehr als die sog. Ehrenamtspauschale erhalten. Das Gesetz bestimmt hingegen nicht, von wem eine etwaige Vergütung bezahlt wird. Damit stellt sich die Frage, ob § 31a BGB anwendbar ist, wenn die Organmitgliedschaft zwar unentgeltlich ausgeübt wird, aber im Rahmen der hauptamtlichen Tätigkeit für eine andere Körperschaft übernommen wird.

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Die Verwaltung und Erhaltung des Stiftungsvermögens nach neuem Recht
Laufzeit: 01.04.2023 bis 30.11.2023

Die §§ 83b und 83c BGB neue Fassung über die Verwaltung und Erhaltung des Stiftungsvermögens sind ein zentrales Problem des neuen Stiftungsrechts. Es handelt sich um eine - für das Vereinheitlichungsgesetz typische - Mischung aus Über- und Unterregulierung. Die Vorschriften sind ausgesprochen schwer zu verstehen und zu handhaben, ohne dass sich dies auf den ersten Blick erschließt. Das Forschungsprojekt widmet sich der sachgerechten Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften.

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Vom Zweck und vom Zwecklosen
Laufzeit: 01.07.2019 bis 30.11.2023

Die Unterscheidung von Verbandszweck und Gegenstand der Verbandstätigkeit sowie ihr Verhältnis zueinander sind so grundlegend wie ungeklärt. Der Beitrag greift frühere Arbeiten auf und bringt Licht in dieses Dunkel.

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Organhaftung in Verein und Stiftung
Laufzeit: 01.06.2022 bis 30.06.2023

Das Handbuch Managerhaftung erscheint nun in der vierten Auflage. Es gilt, den Beitrag über die Organhaftung im Vereins- und Stiftungsrecht zu aktualisieren, insbesondere die neue Rechtslage nach dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts einzuarbeiten.

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Gestaltungsfreiheit im neuen Stiftungsrecht
Laufzeit: 01.09.2022 bis 31.03.2023

Das Forschungsprojekt geht der Frage nach, ob und inwiefern das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts die Gestaltungsfreiheit des Stifters einschränkt. Die Frage ist von großer praktischer Bedeutung, weil die Begründung des Regierungsentwurfs, an der sich erfahrungsgemäß die Stiftungsaufsichtsbehörden orientieren, Angaben zu Einschränkungen der Gestaltungsfreiheit enthält, die überholt sind und nicht dem verabschiedeten Gesetz entsprechen.

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Kommentar zum Handelsgesetzbuch, Firmenrecht
Laufzeit: 01.01.2017 bis 31.01.2023

Die Sechste Auflage des Großkommentars zum Handelsrecht (Staub) steht vor der Tür. Die Kommentierung der §§ 17 bis 37a HGB im Umfang von derzeit 530 Seiten aus dem Jahr 2009 gilt es daher zu aktualisieren, d.h. neue Rechtsprechung und Literatur einzuarbeiten.

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Kommentar zum Stiftungsrecht
Laufzeit: 01.07.2016 bis 31.01.2023

Der erste wissenschaftliche Kommentar zu den neu gefassten §§ 80 bis 88 BGB erläutert nicht nur den Gesetzestext eingehend, sondern setzt sich auch kritisch mit den - zu diesem Zweck abgedruckten - Gesetzesbegründung auseinander. Deutlich herausgearbeitet werden die Gemeinsamkeiten mit und die Unterschiede zu der bisherigen Rechtslage sowie die Stärken und Schwächen des neuen Gesetzes. Besondere Beachtung finden die neuen Vorschriften zum Vermögen der Stiftung, zur Haftung von Organmitgliedern, zu Satzungs- und anderen Grundlagenänderungen wie insbesondere der Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen. Zugleich werden Gestaltungshinweise und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem neuen Recht gegeben. Es handelt sich um die bisher ausführlichste Kommentierung des Stiftungsrechts.

  • Ausführliche wissenschaftliche Kommentierung des neuen Stiftungsrechts und seiner Begründung.
  • Schwerpunkte: Neuregelungen zum Vermögen der Stiftung, zur Haftung von Organmitgliedern und zu Grundlagenänderungen.
  • Gestaltungshinweise und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem neuen Recht.
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    Organhaftung bei Verein und Stiftung
    Laufzeit: 01.01.2016 bis 30.10.2022

    Untersucht werden die Haftungsrisiken und Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten von Organmitgliedern und leitenden Mitarbeitern bei Vereinen und Stiftungen. Zu dem Thema gab es bisher nur wenige Gesamtdarstellungen. Der Aufklärungsbedarf ist daher erheblich.

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    Europäisches Bankrecht
    Laufzeit: 01.07.2020 bis 30.06.2022

    Zur Errichtung des europäischen Binnenmarktes ist eine umfassende Integration des Finanzsektors unabdingbar. Nachdem sich der europäische Gesetzgeber mangels Einigung der Mitgliedstaaten lange Zeit mit dem Erlass bankrechtlicher Vorschriften sehr zurückhielt, hat sich dies grundlegend gewandelt. Europäische Vorgaben prägen das nationale Bankrecht inzwischen im erheblichen Maße und der Prozess der europäischen Harmonisierung schreitet stetig voran. Als Konsequenz aus der Finanzkrise wurde eine europäische Bankenaufsicht geschaffen. Die Anforderungen an die Organisations- und Finanzverfassung der Kreditinstitute sind in den zurückliegenden zehn Jahren enorm gestiegen. Der Beitrag stellt die gegenwärtig geltenden europäischen Rechtsgrundlagen des Bankrechts vor und gibt zugleich einen Ausblick auf ausgewählte künftige Regulierungsvorhaben.

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    Corporate Social Responsibility
    Laufzeit: 01.07.2019 bis 30.01.2021

    Corporate Social Responsibiity (CSR) ist ”im Kommen”. Die Europäische Kommission betont seit Beginn ihrer Initiative im Jahr 2011 unter diesem Stichwort die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft. Mittlerweile gibt es - auf europäischer Grundlage basierende - nationale Vorschriften, die unter anderem eine Berichtsflicht der Unternehmen zur CSR vorsehen. Zudem stellen sich im Hinblick auf die CSR weitere Fragen des Aktien-, Bilanz- und Kapitalmarktrechts, die von Unternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Das Projekt untersucht im Rahmen von zwei Teilprojekten einzelne Fragen, die beide in einem Handbuch zur CSRE einfließen sollen.

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    Letzte Änderung: 08.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster