Anschaffungskosten (purchase costs)

Anschaffungskosten sind: 

  • Reise- und Aufenthaltskosten
  • Ausstattung & Geräte
  • Weitere Güter, Werke und Dienstleistungen

Die entsprechenden Ausgaben müssen den Regeln der Erstattungsfähigkeit sowie den einrichtungsinternen Buchführungsprinzipien entsprechen.

Reisen aus EU-Mitteln unterliegen grundsätzlich den gleichen Regelungen wie Reisen aus Haushaltsmitteln (Beachte Bundesreisekostengesetz und Auslandsreisekostenverordnung). Reisen müssen dem Projekt zugeordnet sein und während der Projektlaufzeit anfallen. Es gilt das bei der Einrichtung angewendete Reisekostengesetz. Bitte achten Sie auf das Mitführen einer A1-Bescheinigung bei Auslandstätigkeit.

Abschreibungskosten für Geräte können aus EU-Mitteln finanziert werden, wenn dies im EU-Vertrag (Annex I) vorgesehen ist. Dies gilt ebenso für Geräteleasing. Die EU-Kommission gibt vor, dass Geräte entsprechend den hausüblichen Regeln abgeschrieben werden müssen. Einem Gerät wird auf Grundlage der hauseigenen, an den DFG-Geräteschlüssel angelehnten Abschreibungstabelle eine Lebensdauer zugewiesen. Das Gerät wird ab dem Monat der Anschaffung (Rechnungsdatum) über seine Lebensdauer hinweg linear abgeschrieben. Die Abschreibung von Gerätekosten über ein EU-Projekt kann nur über die Laufzeit des Projektes erfolgen. Läuft ein Projekt z. B. 4 Jahre lang, kann ein Gerät mit einer Lebensdauer von 8 Jahren zur Hälfte seines Bruttowertes von EU-Mitteln bezahlt werden. In Horizont Europa können auch bereits vor Projektstart an der Einrichtung vorhandene Anlagen, die noch nicht vollständig abgeschrieben sind, in EU-Projekten genutzt und weiter abgeschrieben werden.

Weitere Kosten, Other goods, works and services, z. B. für Verbrauchswaren und Dienstleistungen, für Übersetzungen, Werbung, Publikationen oder andere Verbreitungsmaßnahmen oder den Schutz von Projektergebnissen können, wenn für die Projektdurchführung notwendig und erforderlich sind und deren Kauf während der Projektlaufzeit erfolgt ist, auf Basis tatsächlich entstandener Kosten angesetzt werden.

Ein Audit wird erst ab einer Zuwendung von 430.000 Euro (inklusive der indirekten Kosten) je Partner und ausschließlich am Projektende durchgeführt. Ein Audit durch die EU-Kommission kann in Horizon Europe bis zwei Jahre nach der Abschlusszahlung durchgeführt werden.

Hinweis: Mehrwertsteuer ist in Horizont Europa förderfähig, sofern sie nicht von anderer Stelle erstattet wird (z. B. bei Vorsteuerabzugsberechtigung).

Letzte Änderung: 16.05.2022 - Ansprechpartner: Webmaster