Audit durch die EU-Kommission

Second-Level-Audit

Second-Level-Audit können bis zu 2 Jahre nach der Abschlusszahlung durch die Europäische Kommission durchgeführt werden. Daher müssen alle Buchungsunterlagen, Rechnungen etc. eines EU-Projektes von den Partnern bis mindestens 2 Jahre nach der Schlusszahlung aufbewahrt werden.

Mögliche Folgen aus einer negativen Bewertung eines Audits können u.a. sein:

  • Anpassung von Deliverables
  • Rückforderung von Zuschüssen
  • Ausschluss von Zuwendungsempfängern
  • Bußgeldzahlung

Third-Level Audit

In einem Third-Level Audit erfolgt die Überprüfung durch den Europäischen Rechnungshof, OLAF etc.

System- und Prozessaudit (SPA)

Ziel des System- und Prozessaudits ist es, den Prüfungsaufwand für die Begünstigten zu verringern. Geprüft wird, ob die einrichtungsüblichen Abrechnungsmethoden im Einklang mit dem Model Grant Agreement stehen und kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  • Die Einrichtung verfügt über eine formalisierte Dokumentation der Systeme und Prozesse zur Berechnung ihrer Kosten und Beiträge,
  • Die Einrichtung hat an mindestens 150 Projekten im Rahmen von Horizont 2020 oder Euratom teilgenommen und
  • Nimmt an mindestens 3 laufenden Aktionen im Rahmen von Horizont Europa oder dem Euratom teil.

Die Beantragung des SPA ist ab dem 1. Audit eines Horizont Europa Projektes möglich. Es besteht keine Vorabprüfung.

Letzte Änderung: 07.12.2022 - Ansprechpartner: Webmaster