Finanzielle Förderung

Eine Auskunft zur Höhe der Förderung erhalten Sie nach Vorlage Ihres Mobility Agreements im International Office, da die Förderungssätze sich je nach Projekt und Zielland unterscheiden. Es werden jeweils Kostensätze für die Entfernung sowie die Aufenthaltskosten gemäß Länderkategorie errechnet (Projekt 2024, Tag 1 - 14):

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen,            Österreich, Schweden
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge (Projekt 2024):

Reisedistanz Standardreise Green Travel
10 - 99 km  28 EUR 56 EUR
100 - 499 km 211 EUR 285 EUR
500 - 1.999 km 309 EUR 417 EUR
2.000 - 2.999 km 395 EUR 535 EUR
3.000 - 3.999 km 580 EUR 785 EUR
4.000 - 7.999 km 1.188 EUR 1.188 EUR
8.000 km oder mehr 1.735 EUR 1.735 EUR

Die Auszahlung der Mittel erfolgt als Pauschale in einer Summe. In der Regel wird die Förderung im Vorfeld der Mobilität ausgezahlt, sofern alle benötigten Formulare eingereicht wurden.

Nach dem Aufenthalt reichen Sie eine Reisekostenrechnung im International Office ein. Bitte beachten Sie die
Hinweise zum Ablauf von Dienstreisen über Erasmus+. Sollte ein Überschuss zwischen den realen Ausgaben und der Pauschale entstanden sein, wird dieser versteuert. Mehrkosten sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer selbst zu tragen.

Letzte Änderung: 28.03.2025 - Ansprechpartner: Webmaster