Immatrikulation
Im Überblick
Zulassung zur Promotion
Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein abgeschlossenes deutsches oder gleichwertiges Hochschulstudium an einer anerkannten ausländischen Hochschule. Weitere Voraussetzungen sind in den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten geregelt. Mehr
Bewerbung zur Promotion
Für eine Bewerbung zur Promotion wird in der Regel Folgendes benötigt:
- Antrag auf Aufnahme als Doktorand;
- Antrag auf Zulassung zum Studium, wenn eine Immatrikulation gewünscht wird;
- Nachweis über den erfolgreichreichen Hochschulabschluss in Form amtlich beglaubigter Kopien der Zeugnisse und der Urkunden über den Hochschulabschluss;
- tabellarischer Lebenslauf;
- Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen Leistungen und Erläuterungen zu Vorarbeiten für das Vorhaben;
- die Bereitschaftserklärung eines Professors, Hochschul- oder Privatdozenten der OVGU zur Übernahme der wissenschaftlichen Betreuung.
- Bei Bewerbern aus China, Vietnam und der Mongolei ist zusätzlich eine Überprüfung der akademischen Leistungsnachweise von der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking, Hanoi oder Ulan Bator einzuholen; Informationen sind auf den Internetseiten der deutschen Botschaften in Peking, Hanoi und Ulan Bator zu finden.
Betreuer für die Promotion
Der Bewerber sollte wissen, auf welchem Fachgebiet er eine Doktorarbeit anfertigen möchte. Dies wird sich in erster Linie nach den Schwerpunkten seines vorherigen Studiums richten. Danach sollte sie oder er versuchen, mit einem wissenschaftlichen Betreuer für die Doktorarbeit in Kontakt zu treten. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Promotionsbewerber setzt sich mit einem Hochschullehrer in Verbindung, der das gewünschte Fachgebiet vertritt, und klärt, ob dieser bereit ist, die Betreuung seiner Doktorarbeit zu übernehmen. Hochschullehrer sind nicht verpflichtet, einen Promotionsbewerber anzunehmen, auch wenn der Bewerber die genannten Voraussetzungen erfüllt. Um den entsprechenden Hochschullehrer zu kontaktieren oder um allgemeine Fragen zu beantworten, stehen die Referenten des Dekans der jeweiligen Fakultät als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Der Bewerber setzt sich mit dem Akademischen Auslandsamt in Verbindung. Dort können die Bewerbungsunterlagen mit der Frage, ob eine Betreuung möglich ist, eingereicht werden. Das Weitere erledigt das Auslandsamt.
Über die Aufnahme eines Doktoranden entscheidet der Fakultätsrat der entsprechenden Fakultät nach der Äquivalenzprüfung des Hochschulabschlusses. Die Äquivalenzprüfung erfolgt durch das Dezernat Studienangelegenheiten.
Promotionsleistungen
Die Zeit für das Erlangen des Doktorgrades liegt je nach Studienfach und Thema der Arbeit zwischen zwei und fünf Jahren. Die Promotionsleistungen bestehen aus
- einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation);
- der öffentlichen Verteidigung der Dissertation (Disputation);
- der Veröffentlichung der Dissertation.