Muss ich unentgeltlich zur Verfügung gestellte Mahlzeiten unbedingt angeben?
Unentgeltlich gewährte Mahlzeiten (solche, die nicht selbst finanziert sind oder die in erstattungsfähigen Fahrt-, Übernachtungs- oder Nebenkosten enthalten sind) müssen im Rahmen der Dienstreiseabrechnung immer angegeben werden.
WICHTIG: Auch dann angeben, wenn sie aus persönlichen Gründen nicht eingenommen wurden.