2. Bürgerbüro
Anmeldung
Jede/r, der oder die sich länger als drei Monate in Magdeburg aufhält, ist dazu verpflichtet, sich innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ankunft im Bürgerbüro der Stadt zu melden. Hierfür benötigen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis und das Formular "Wohnungsgeberbestätigung". Falls Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland umziehen, müssen Sie dem Bürgerbüro Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung) und die aktuelle "Wohnungsgeberbestätigung" vorlegen. Bevor Sie Magdeburg und Deutschland endgültig verlassen, sollten Sie sich dort abmelden (mit Wohnungsgeberbestätigung).
In Magdeburg kann man sich in verschiedenen Bürgerbüros an- und abmelden. Weitere Informationen und Adressen finden Sie bei der Stadt Magdeburg.
In der Nähe der Universität befinden sich das Bürgerbüro Mitte und das Bürgerbüro Ost. Das Bürgerbüro Mitte erreichen Sie mit den Straßenbahnen der Linien 2, 5, 9 und 10, Ausstieg an der Haltestelle Domplatz. Das Bürgerbüro Ost erreichen Sie mit den Straßenbahnen der Linien 5 und 6, Ausstieg an der Haltestelle Jerichower Platz oder mit dem Linienbus 51, Ausstieg an der Haltestelle Wörlitzer Straße.
Besucheradressen
Bürgerbüro Mitte | | | Bürgerbüro Ost |
Breiter Weg 222 | | | Tessenowstraße 15 |
39104 Magdeburg | | | 39114 Magdeburg |
Sprechzeiten
Montag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 19:00 Uhr |
Mittwoch | 12:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 19:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Samstag (nur Bürgerbüro Mitte) | 08:00 - 12:00 Uhr |
Jeden 1. Mittwoch im Monat sind die Bürgerbüros geschlossen.
Hinweis: Am Anfang von jedem Semester bietet das Bürgerbüro Sprechzeiten im Campus Service Center (CSC), Geb. 01, Universitätsplatz 2 an.
Das mobile BürgerBüro ist zu Beginn Wintersemester 2016/2017 wie folgt im Campus Service Center vertreten:
Montag 26.09.2016 | 9:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Dienstag 27.09.2016 | 9:00-12:00 Uhr
Mittwoch 28.09.2016 | 13:00-17:00 Uhr
Freitag 30.09.2016 | 9:00-12:00 Uhr
04.10. – 06.10.16 | 09:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
07.10.16 | 09:00-12:00 Uhr
10.10. – 13.10.16 | 09:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
14.10.16 | 09:00-12:00 Uhr
17.10. – 20.10.16 | 09:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
21.10.16 | 09:00-12:00 Uhr
24.10.16 und 26.10.16 | 09:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
25.10.16 und 28.10.16 | 09:00-12:00 Uhr
Anmeldung für EU-Bürger
Studierende mit Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates sprechen bitte persönlich zur Anmeldung in einem Magdeburger Bürgerbüro vor.
Vorzulegen sind
- ein gültiges Personaldokument (Pass oder Personalausweis);
- ein biometrisches Foto;
- die Wohnungsgeberbestätigung.
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Nachweise, wie
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid und Europäische Krankenversicherungskarte;
- Glaubhaftmachung ausreichender Existenzmittel
erforderlich sein.
Magdeburger werden, studieren und kassieren (Cash for Study)
Studierende, deren Aufenthalt in Magdeburg mindestens zwei Jahre beträgt, werden von der Landeshauptstadt Magdeburg mit 160 € finanziell unterstützt. Bei der Anmeldung in Magdeburg mit Hauptwohnsitz zahlt die Landeshauptstadt 70 €. Die weiteren Zahlungen in Höhe von 50 € und 40 € werden in Jahresintervallen geleistet. Hinweis: Wer seinen Hauptwohnsitz vor Ablauf des unterstützten Zeitraums abmeldet, muss den bereits erstatteten Betrag zurückzahlen. Weitere Informationen sind bei der Stadt Magdeburg zu finden.
Melderegeln während des Aufenthaltes
Nach einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland muss man die neue Wohnadresse der neuen Meldebehörde ebenso mitteilen. Bei einem Umzug in Deutschland entfällt jedoch die Abmeldung am alten Wohnort. Sofern man den Aufenthalt in Deutschland beendet und ins Ausland zurückkehrt, muss man dem zuständigen Bürgerbüro die Beendigung des Aufenthaltes in Deutschland durch das Formular Abmeldung bei der Meldebehörde mitteilen.
Behördengänge ohne Wartezeit
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bietet die Landeshauptstadt Magdeburg die Möglichkeit an, Termine innerhalb der Öffnungszeiten online zu vereinbaren.