Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren kommt immer dann zum Einsatz, wenn mehr Bewerber für einen Studiengang erwartet werden als freie Plätze vorhanden sind. Vereinfacht dargestellt, erfolgt die Studienplatzvergabe für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge durch zwei Ranglisten: Eine Liste nach Durchschnittsnote und eine nach Wartezeit. Nehmen von den zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten weniger ihren Studienplatz an, werden die sogenannte Nachrückverfahren oder Losverfahren angewendet.

Letzte Änderung: 30.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster