Welche Dokumente und Nachweise müssen bei einer Masterbewerbung nach der vorläufigen Einschreibung nachgereicht werden?

Das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss muss als amtlich beglaubigte Kopie bis zum 15.12. bei einer Bewerbung für das Wintersemester und bis zum 15.06. bei einer Bewerbung für das Sommersemester nachgereicht werden. Die Exmatrikulationsbescheinigung muss unmittelbar nach der Ausstellung als einfache Kopie nachgereicht werden.

Letzte Änderung: 08.08.2023 -
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