Qualitätssicherung und -entwicklung
Qualitätsverständnis
Das Qualitätsverständnis der Studiengänge mit Lehramtsbezug basiert auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Studium und Lehre im Zusammenspiel von Fachwissenschaften und Fachdidaktiken der Unterrichtsfächer/beruflichen Fachrichtungen und Bildungswissenschaften/Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Qualitätsentwicklung wird dabei als dynamischer und partizipativer Prozess verstanden, der sich – im Einklang mit den akkreditierungsrelevanten Vorgaben – an wissenschaftlichen und professionsbezogenen Anforderungen/Standards des Lehramts und damit insbesondere auch an gesellschaftlichen Entwicklungen orientiert.
Neben der optimalen Betreuung und Förderung der Studierenden zur Erreichung der jeweiligen Qualifikationsziele sind
- die Entwicklung professioneller Handlungskompetenzen angehender Lehrpersonen,
- eine kohärente Studienstruktur inklusive eines kumulativen Kompetenzaufbaus sowie
- ein systematisch gestalteter Praxisbezug
zentrale Bezugspunkte der Qualitätsentwicklung der Studiengänge mit Lehramtsbezug. Die Reflexion und Weiterentwicklung der Studiengänge erfolgt auf Basis der verschiedenen Qualitätsentwicklungsinstrumente unter Beteiligung aller Angehörigen der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OVGU) und unter Einbezug relevanter externer Akteur*innen. Die Sicherstellung der Qualitätsprozesse übernehmen verschiedene Verantwortliche auf Basis ihrer jeweiligen Befugnisse und in Abstimmung miteinander.
Die Grundlage für die Akkreditierung und Qualitätsentwicklung der an der OVGU angebotenen Studiengänge stellt das jeweils geltende Leitbild für Studium und Lehre dar. Die Gestaltung der Prozesse zur Umsetzung des Leitbildes und zur fortlaufenden Überprüfung der Qualität von Studium und Lehre wird insbesondere mit der jeweils geltenden Qualitätssatzung geregelt. Gemäß dieser müssen die Studiengänge bestimmten Kriterien genügen, die im Qualitätskriterienkatalog in Studium und Lehre zusammengeführt sind. Die Qualitätssatzung wird für die Studiengänge mit Lehramtsbezug fakultätsübergreifend um spezifische Ausführungsbestimmungen ergänzt.
- Leitbild bzw. Leitlinien der OVGU für Studium und Lehre
- Satzung zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium und Lehre der OVGU
- Qualitätskriterienkatalog für Studium und Lehre der OVGU
- Ausführungsbestimmungen für die Studiengänge mit Lehramtsbezug
Verantwortlichkeiten
Die Studiengänge mit Lehramtsbezug werden von verschiedenen Fakultäten verantwortet. Daher koordiniert das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) fakultätsübergreifend die Prozesse zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium und Lehre für die Studiengänge mit Lehramtsbezug. Das ZLB sieht sich dabei in der Pflicht, die verschiedenen Akteur*innen bei ihren Aufgaben optimal zu unterstützen und zu einer effektiven und effizienten Prozessgestaltung beizutragen.
Für die Sicherstellung der Qualität in Studium und Lehre der von der Fakultät jeweils getragenen Studiengänge mit Lehramtsbezug wird den Studiengangsverantwortlichen (SV) die Verantwortung von den Studiendekan*innen (SD) übertragen. Diese Übertragung dient maßgeblich der Effizienz der Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Beteiligten, insbesondere mit den fachverantwortlichen Personen (FV) als spezifischer Rolle im Kontext der Studiengänge mit Lehramtsbezug. Die fachverantwortlichen Personen (FV) verantworten die inhaltliche und organisatorische Qualität des von ihnen jeweils vertretenen Studienfachs der Studiengänge mit Lehramtsbezug (dazu zählen Fachwissenschaften und Fachdidaktiken aller studierbaren Unterrichtsfächer/beruflichen Fachrichtungen bzw. Bildungswissenschaften/Berufs- und Wirtschaftspädagogik). Die/der Qualitätsbeauftragte für die Lehrerbildung (LQB) übernimmt für die Studiengänge mit Lehramtsbezug die Rolle der/des Qualitätsbeauftragten der Fakultät, d.h. die/der LQB koordiniert fakultätsübergreifend die Aufgaben und Durchführung der Prozesse im Rahmen der Qualitätssatzung. Die/der studentische Qualitätsbeauftragte für die Lehrerbildung (LSQB) übernimmt für die Studiengänge mit Lehramtsbezug die Rolle der/des studentischen Qualitätsbeauftragten der Fakultät (FSQB), d.h. die/der LSQB unterstützt die Qualitätsprozesse der Studiengänge mit Lehramtsbezug aus studentischer Perspektive. LQB und FQB bzw. LSQB und FSQB stehen miteinander im Austausch. Auf zentraler Ebene begleitet die/der zentrale Qualitätsbeauftragte der Universität (ZQB) die für die Studiengänge mit Lehramtsbezug verantwortlichen Fakultäten in den Qualitätsprozessen und unterstützt deren Umsetzung.

Qualitätsinstrumente
Die Instrumente im Qualitätsentwicklungssystem für die Studiengänge mit Lehramtsbezug sind im Wesentlichen mit denen für alle weiteren Studiengänge der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OVGU) im Rahmen der Systemakkreditierung identisch. Um den Strukturen und Bedarfen der Studiengänge mit Lehramtsbezug gerecht zu werden, werden darüber hinaus folgende lehramtsspezifische Instrumente integriert: Fachgespräche (FG) für alle studierbaren Unterrichtsfächer/beruflichen Fachrichtungen bzw. die Bildungswissenschaften/die Berufs- und Wirtschaftspädagogik sowie eine spezifische Begleitforschung zu den Studiengängen mit Lehramtsbezug.

Qualitätskriterien
Die Qualitätskriterien ergeben sich aus den akkreditierungsrelevanten Vorgaben sowie dem Leitbild und den Leitlinien für Studium und Lehre der OVGU. Sie sind im Qualitätskriterienkatalog (QKK) zusammengeführt. Bei der Einführung und einmal im Qualitätsturnus des jeweiligen Studiengangs mit Lehramtsbezug wird die Erfüllung der Qualitätskriterien geprüft. Werden Qualitätskriterien nicht ausreichend erfüllt, werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet, die in einem sogenannten Maßnahmenkatalog systematisiert werden.
Qualitätsdialoge
Studiengangsgespräch (SGG), FG und Studiengangskonferenz (SGK) sind das Forum der OVGU, um Studiengänge mit Lehramtsbezug auf Grundlage von Befragungsergebnissen, Datenanalysen und studiengangsbezogenen Einschätzungen der Beteiligten sowie anhand der Qualitätskriterien fortlaufend zu evaluieren. Diese drei dialogorientierten Qualitätsentwicklungsinstrumente sind verzahnt anzulegen.

Während im SGG der jeweilige Studiengang mit Lehramtsbezug in seiner Gesamtheit betrachtet wird, dienen die FG der vertiefenden Qualitätssicherung und -entwicklung der studierbaren Unterrichtsfächer/beruflichen Fachrichtungen bzw. der Bildungswissenschaften/der Berufs- und Wirtschaftspädagogik. SGG sind mehrfach im Qualitätsturnus (nach geltender Qualitätssatzung mind. alle zwei Jahre) und FG sind mind. einmal im Qualitätsturnus durchzuführen. Aus den SGG und FG können zur Behebung von identifizierten Qualitätsentwicklungsbedarfen Maßnahmen abgeleitet werden, die im Qualitätsturnus entsprechend zu bearbeiten sind.
Wurden in einem Qualitätsturnus alle Qualitätskriterien von den jeweiligen hochschulinternen Beteiligten und Verantwortlichen geprüft und wurden die notwendigen Maßnahmen bearbeitet (bzw. ist ein Abschluss der Bearbeitung absehbar), kann das Turnusgespräch in Vorbereitung der SGK angesetzt werden. Das Turnusgespräch findet spätestens 20 Monate bzw. bei Einführung eines Studiengangs mit Lehramtsbezug spätestens 12 Monate vor Ablauf des Qualitätsturnus statt. In die Vorbereitung des Turnusgesprächs werden die fachverantwortlichen Personen einbezogen.
Die SGK dient dem Austausch über Weiterentwicklungen der Studiengänge mit Lehramtsbezug im universitären wie gesellschaftlichen Kontext mit dem besonderen Ziel der stetigen Verbesserung der phasenübergreifenden Lehramtsausbildung an. Die SGK findet spätestens 15 Monate bzw. bei Einführung eines Studiengangs mit Lehramtsbezug spätestens acht Monate vor Ablauf des Qualitätsturnus statt. Auch aus der SGK können zur Behebung von identifizierten Qualitätsentwicklungsbedarfen Maßnahmen erwachsen, die im Weiteren zu bearbeiten sind.
Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Qualitätsdialoge obliegen insbesondere der/dem jeweiligen Studiengangsverantwortlichen (SV) bzw. den jeweiligen fachverantwortlichen Personen (FV) und dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB).
Analyse studiengangsspezifischer Daten
Über das Berichtswesen der OVGU sind studiengangsspezifische Daten verfügbar, die mind. einmal im Qualitätsturnus berücksichtigt werden sollen. Dazu zählen insbesondere Daten zu Bewerbenden, Immatrikulierten und Absolvierenden sowie zum Studien- und Prüfungsverlauf. Das ZLB kann weitere Daten zu den Studiengängen mit Lehramtsbezug nach Bedarf und unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erheben und nutzen.
Befragungen in Studium und Lehre
Zu den Lehrveranstaltungen bzw. zu den Modulen finden regelmäßig Daten aus der Lehrveranstaltungsevaluationen statt. Darüber hinaus werden zentrale und hochschulübergreifende Befragungen durchgeführt, die vom ZLB durch eine spezifische Begleitforschung zu den Studiengängen mit Lehramtsbezug ergänzt werden können.
Qualitätsturnusbericht
Mit Ablauf des Qualitätsturnus werden die Qualitätsprozesse des jeweiligen Studiengangs gemäß den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung im Qualitätsturnusbericht dokumentiert. Dafür trägt die/der jeweilige SV in Absprache mit dem ZLB die Verantwortung. Insbesondere wird die Prüfung der Bearbeitung und Evaluation aller Qualitätskriterien abgebildet. Für die Studiengänge mit Lehramtsbezug sind die Fristen zur Erstellung des Qualitätsturnusberichts zeitlich vorverlegt, um angemessen auf das Feedback der/des zentralen Qualitätsbeauftragten der Universität (ZQB) reagieren zu können.
Maßnahmenmonitoring
Die aus den Qualitätsdialogen erwachsenden Maßnahmen zu den identifizierten Qualitätsentwicklungsbedarfen sind fakultätsübergreifend durch das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) zu dokumentieren und zu systematisieren. Wesentlich für die Dokumentation ist, dass bereits in den Qualitätsdialogen eindeutig festgelegt wird, wer welche Maßnahme bis wann und mit wessen Unterstützung verantwortet. Die fristgerechte Umsetzung und Evaluation der Maßnahmen verantwortet die/der jeweilige Studiengangsverantwortliche (SV), insbesondere wenn diese mit Änderungen der Studien- und Prüfungsordnungen, Modulhandbücher und/oder Praktikumsordnungen einhergehen. Die/der jeweilige SV wird dabei vom ZLB und den fachverantwortlichen Personen (FV) unterstützt.
Der Vorstand und die weiteren Mitglieder des ZLB sowie die jeweiligen Studiendekanate sind über die Ergebnisse des Qualitätsprozesses regelmäßig zu informieren. Auf Basis der Stellungnahme der/des zentralen Qualitätsbeauftragten der Universität (ZQB) sowie der/des studentischen Qualitätsbeauftragten der Universität (SQB) entscheidet der Senat auf Empfehlung der Senatskommission für Studium und Lehre (KSL) über Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Studiengangs mit Lehramtsbezug.