Short-term blended-Mobilität

Die short-term blended-Mobilität ist eine Variante von besonders kurzen Programmen, die in Frage kommen kann, sollte sich nicht ein semesterlanger oder noch längerer Aufenthalt ermöglichen lassen, und dient dazu, einen Austausch dennoch zu realisieren. Dies kann beispielsweise von besonderem Interesse für den dritten Zyklus Ihres Studiums sein, d.h. für Ihre Promotionsphase. 

Aktuelle Angebote

Aufgrund limitierter Mittel können ausschließlich direkt über uns angebotene short term blended-Mobilitäten gefördert werden. 

Short term blended-Mobilitäten unserer Partneruniversitäten, welche wir hier nicht veröffentlichen, können auch nicht finanziell durch uns gefördert werden. Allerdings ist es in manchen Fällen möglich, dass wir Sie dennoch für einen Platz nominieren und über eine Zero Grant Förderung (der Platz selbst stellt die Förderung dar, es erfolgt keine finanzielle Förderung) an der Partnerinstitution nominieren, um Ihre Chance auf eine Teilnahme zu erhöhen.

Short term blended-Mobilitäten von Universitäten mit welchen wir keine Erasmus-Partnerschaft haben, können in keiner Weise durch uns gefördert werden. 

Bedingungen und Bewerbung

Die Bedingungen für die Mobilitäten können stark variieren. Bitte informieren Sie sich auf den spezifischen Seiten selbst bezügl. Voraussetzungen zum Studiengang, Niveau, sprachliche Kenntnisse und zeitlicher Verfügbarkeit.

Wenn Sie sich auf ein von uns beworbene short term blended-Mobilität bewerben möchten, empfehlen wir unbedingt sich zuerst an die zuständige Person des International Office der OVGU zu wenden (siehe Kontakt), um sich beraten zu lassen. Je nach Anzahl der Anfragen wird ggf. ein Auswahlverfahren durchgeführt, in welchem Ihre Noten, die Passgenauigkeit Ihres Studiengangs zum Thema der short term blended-Mobilität, Ihre Motivation und Ihre Sprachkenntnisse berücksichtigt werden. Außerdem werden Studierende bevorzugt, die bislang noch nie an solch einer Mobilität teilgenommen haben, um diese Chance möglichst vielen verschiedenen Studierenden zu ermöglichen. Sollte für Sie am Ende keine finanzielle Förderung möglich sein, gibt es häufig dennoch die Möglichkeit, sich als Zero Grant Förderung (keine Auszahlung von Geldern, die Förderung stellt lediglich die kostenlose Teilnahme am Programm dar) dennoch für dieses Angebot nominieren zu lassen.

Unabhängig davon verlangen einige short term blended-Mobilitäten eine separate Bewerbung / Anmeldung für das Programm selbst. Bitte informieren Sie sich daher immer vorab gründlich über uns und die Programmausschreibung, um unvollständige Bewerbungen oder verpasste Fristen zu vermeiden.

 

Ablauf

Alle short term blended-Mobilitäten bestehen aus einer virtuellen Komponente und einem Kurzaufenthalt vor Ort von fünf bis 30 Tagen. Die genaue Dauer und die Abfolge kann dabei individuell sehr unterschiedlich sein, informieren Sie sich stets über die spezifische short term blended-Mobilität und prüfen Sie, ob Sie an beiden Phasen vollständig teilnehmen können. Die zwei Phasen bauen aufeinander auf und sind daher beide verpflichtend, es genügt nicht nur online / nur vor Ort teilzunehmen. Für jede short term blended-Mobilität können 3 ECTS oder mehr erworben werden, klären Sie die Anrechenbarkeit bitte vorab mit Ihrem Studienfachberater / Ihrer Studienfachberaterin ab. Es obliegt der verantwortlichen Universität die für den Erhalt der ECTS zu absolvierenden Aufgaben festzulegen und über die erfolgreiche Absolvierung zu entscheiden. Wir übernehmen auch im Falle einer Förderung keine Haftung für das Stattfinden und die Inhalte des Programms, bzw. für den Erhalt oder die Anrechenbarkeit der ECTS.

 

Letzte Änderung: 29.05.2026 -
Ansprechpartner: Webmaster