Havariefonds
F��r unerwartete Sch��den an Ger��ten in der OVGU, die nicht dem gew��hnlichen Verschlei�� entsprechen, k��nnen ForscherInnen der OVGU einen Zuschuss zu einer notwendigen und sinnvollen Reparatur erm��glicht. Sch��den, die den gew��hnlichen und zu erwartenden Verschlei�� betreffen und der Lebensdauer eines Ger��tes / Bauteils entsprechen, sind hiervon in der Regel ausgenommen und m��ssen von den betreibenden Gruppen finanziert werden.
Die H��he des Zuschusses richtet sich individuell nach den spezifischen Gegebenheiten und ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ihr Bereich tr��gt in der Regel einen Eigenanteil in H��he von ca. 30-50% der Gesamtkosten. Die H��he der angesuchten F��rderung in Prozent des Gesamtbetrages ist bei der Antragsstellung auszuweisen und knapp zu begr��nden. Wird um eine abweichende F��rderquote angesucht, ist dies besonders zu begr��nden.
Formlose Antr��ge mit Begr��ndung k��nnen formlos an Rektorat gerichtet werden.