Erläuterungen zum Umfang von Lehraufträgen

Unter Zugrundelegung einer Vorlesungszeit von 14 Wochen lt. LVVO des Landes Sachsen-Anhalt entspricht 1 SWS=14 Einzelstunden/Semester.

Für Bereiche, in denen die Lehrbeauftragten vorwiegend für die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und Kenntnissen eingesetzt werden (wie z.B. die Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LbA) beim Spracherwerb im Sprachenzentrum) kann die Lehrverpflichtung über diese 14 Wochen hinaus auch zusätzliche Wochen der vorlesungsfreien Zeit (damit 14 + x Wochen) umfassen.

Während sich die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen Haushaltspersonals gemäß LVVO des Landes Sachsen-Anhalt grundsätzlich auf 1 Semester und 14 Wochen bezieht, kann im Lehrauftrag auch ein geringerer oder höherer Einzelstundenumfang festgelegt werden. In diesem Fall ergibt sich bei der adäquaten Umrechnung in SWS nur kein gerader SWS-Wert.

Der Erteilungszeitraum eines Lehrauftrages ist in der Regel das gesamte Winter- oder Sommersemester.

Davon abweichend können aber auch einzelne Lehrveranstaltungstage oder Blockveranstaltungen vereinbart werden. In Abhängigkeit vom Lehrbetrieb kann ein Lehrauftrag auch über die Vorlesungszeit und die vorlesungsfreie Zeit laufen.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster