Rückmeldung
Mit der Rückmeldung erklären Studierende, dass sie ihr Studium an der OVGU im folgenden Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung erfolgt durch die Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. weiterer Gebühren.
Die Rückmeldung zum Wintersemester 2026/27 findet in der Zeit vom 2. Juni 2026 bis 29. Juni 2026 statt.
Für das Wintersemester 2026/27 beträgt der Semesterbeitrag 329,30 Euro.
Folgende Bezahlfunktionen stehen für die Rückmeldung im myOVGU-Portal zur Verfügung:
- Bezahlung per Lastschrift (empfohlen)
- Bezahlung per QR-Code-Überweisung
Eine ausführliche Hilfestellung zu den Bezahlfunktionen finden Sie hier.
Alternativ kann folgende Kontoverbindung der OVGU für die Überweisung genutzt werden:
| Empfängerin: | OVGU Magdeburg |
| Kreditinstitut: | Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg |
| IBAN: | DE64 8100 0000 0081 0015 02 |
| BIC: | MARKDEF1810 |
| Betrag: | 329,30 Euro |
| Verwendungszweck: | 20262MYOVGUMatrikelnummer |
| (Beispiel für Matrikelnummer 123456: 20262MYOVGU123456) |
Die Rückmeldung zum Folgesemester wird nur wirksam, wenn der vollständige Semesterbeitrag und etwaige zu entrichtende Gebühren bis zum 29. Juni 2026 dem Konto der Universität Magdeburg gutgeschrieben wurden. Bei der SEPA-Lastschrift zählt das Datum der Erteilung im myOVGU. Bei Überweisungen sind die entsprechenden Bearbeitungsfristen zu beachten. Auch bei Sofortüberweisungen können diese anfallen.
Die Zahlung des Semesterbeitrags per SEPA-Lastschrift ist trotz Rückmeldesperre möglich und wird empfohlen, um die o.g. Rückmeldefrist zu wahren. Für die Löschung der Rückmeldesperren sind zunächst die fehlenden Unterlagen im Studierendensekretariat einzureichen. Nach erfolgreicher Löschung der Rückmeldesperren, erfolgt die Rückmeldung.
Bei einer Bewerbung für ein Masterstudium oder einen Studiengangwechsel muss die Rückmeldung ebenfalls während der Rückmeldezeit erfolgen.
Bei einer verspäteten Rückmeldung wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 10,30 € fällig.
Die Rückmeldung erfolgt nicht automatisch für jedes Semester. Sie muss von den Studierenden erneut vorgenommen werden. Sollte ein Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. Daraus entstehende Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts gehen zu den Lasten der Studierenden.
Die Validierungsstationen für den Studierendenausweis finden Sie hier.
Rückmeldezeiträume:
Wintersemester 2026/27 2. Juni 2026 - 29. Juni 2026 Sommersemester 2027 12. Januar 2027 - 8. Februar 2027 Wintersemester 2027/28 8. Juni 2027 - 5. Juli 2027 Sommersemester 2028 11. Januar 2028 - 7. Februar 2028