Zuwendungen und Kostenübernahmen von dritter Seite

Zuwendungen, die von Dritten gewährt werden, sind anrechnungspflichtig und innerhalb der Reiseabrechnung zu berücksichtigen.

 

Sofern eine Kostenübernahme seitens Dritter angedacht ist, sollte die Rechnungslegung direkt an den Dritten erfolgen.

Letzte Änderung: 05.10.2026 -
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