Zuwendungen und Kostenübernahmen von dritter Seite
Zuwendungen, die von Dritten gewährt werden, sind anrechnungspflichtig und innerhalb der Reiseabrechnung zu berücksichtigen.
Sofern eine Kostenübernahme seitens Dritter angedacht ist, sollte die Rechnungslegung direkt an den Dritten erfolgen.