Was ist bei der Ausstellung von Hotelrechnungen zu beachten?

Hotelkosten sind in voller Höhe erstattungsfähig, wenn bei der Buchung und Rechnungslegung des Hotels die Veranlassung durch den Arbeitgeber zum Ausdruck kommt. Das ist der Fall, wenn:

  • die Buchungen in schriftlicher/elektronischer Form vorgenommen sind; d. h., Buchungsbestätigung und Hotelrechnung aufbewahren und der Reisekostenrechnung beifügen
  • die Rechnung vom Beherbergungsbetrieb auf den Arbeitgeber ausgestellt ist (OVGU Magdeburg, Universitätsplatz 2, 39106 Magdeburg)


Fehlen diese Angaben, liegt keine arbeitgeberveranlasste Buchung vor und es erfolgt eine Kostenerstattung wie folgt:

  • volle Erstattung Nächtigungskosten
  • keine Erstattung Frühstückskosten.

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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