Voraussetzungen für Bewerber*innen
Gefördert werden kann, wer
- in einem Erst-, Zweit- oder Ergänzungsstudium, in einem Masterstudiengang oder einem berufsbegleitenden/Dualen Studium,
- zum Beginn des Bewilligungszeitraums an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg immatrikuliert und
- noch mindestens zwei Semester innerhalb der Regelstudienzeit für einen Studiengang (inklusive konsekutivem Masterstudiengang) an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg immatrikuliert ist.
Als Bewerber*in sollten Sie sich durch sehr gute Leistungen im Studium und ein besonderes gesellschaftliches Engagement auszeichnen.