Voraussetzungen für Bewerber*innen

Gefördert werden kann, wer

  •  in einem Erst-, Zweit- oder Ergänzungsstudium, in einem Masterstudiengang oder einem berufsbegleitenden/Dualen Studium,
  • zum Beginn des Bewilligungszeitraums an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg immatrikuliert und
  • noch mindestens zwei Semester innerhalb der Regelstudienzeit für einen Studiengang (inklusive konsekutivem Masterstudiengang) an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg immatrikuliert ist.

Als Bewerber*in sollten Sie sich durch sehr gute Leistungen im Studium und ein besonderes gesellschaftliches Engagement auszeichnen.

Letzte Änderung: 14.03.2025 -
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